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Verfasst von: günther bauer am 25.10.2010 12:06
 


THEMA:  Sozialversicherung Geschäftsführer

Sehr geehrte Damen und Herren,

kann ich als Geschäftsführer von zwei verschiedenen GmbH´s meine Sozialabgaben als Betriebsausgaben auf beide Firmen verteilen oder muss ich doppelt bezahlen für jede Stelle als GF?

Danke

P.S.: Beide Stellen wären GsvG versichert.

Verfasst von: Mag. Gerald Janusch am 27.10.2010 13:12
 


THEMA:  Sozialversicherung Geschäftsführer

Ihre SV-Beiträge sind grudnsätzlich keine Betriebsausgaben der GmbH. Die SV-Beiträge (GSVG) sind als Betriebsausgabe von ihren Geschäftsführerbezügen abzusetzen. Zahlt die GmbH ihre SV-Beiträge (GSVG-Beiträge) dann erhöht dies ihre Einkünfte aus der Geschäftsführertätigkeit.

Mit besten Grüßen

Gerald Janusch

www.steuerberatung-janusch.at

 

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