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Verfasst von: chrissti am 20.09.2010 23:49
 


THEMA:  Kinderbetreuungsgeld/Zuverdienstgrenze/Sonderausgaben

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld (20+4). Wird ein Verlustvortrag vom letzten Jahr

(Anfangsverlust bei E/A Rechner)  bei der Zuverdienstgrenze (16200.-) berücksichtigt?

D.h. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit + SVA Beitäge - Verlustvortrag= Basis für die Zuverdienstgrenze  (abgegrenzt auf die Anspruchsdauer: z.B. 9 Monate)?

Ist dies bei außergewöhnlichen Belastungen (Krankheitskosten, Zahnarztkosten) auch möglich?

Ich würde mich sehr über Antworten freuen!

Mit freundlichen Grüßen,

Chrissti

Verfasst von: Mag. Gerald Janusch am 21.09.2010 17:40
 


THEMA:  Kinderbetreuungsgeld/Zuverdienstgrenze/Sonderausgaben

Hallo Chrissti,

im KBGG (Kinderbetreuungsgeldgesetz) steht, dass die Zuverdienstgrenze eine "Einkünftegrenze" ist und keine "Einkommensgrenze". Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen schmälern nicht die "Einkünfte" (nur das "Einkommen). Auch der Verlust aus dem Vorjahr (Verlustvortrag) ist eine Sonderausgabe. Der Verlustvortrag aus dem Vorjahr schmälert nicht die Einkünfte dieses Jahres und hat daher keinen Einfluss darauf, ob die Zuverdienstgrenze dieses Jahres überschritten wird oder nicht.

MfG

Gerald Janusch

Verfasst von: chrissti am 22.09.2010 11:04
 


THEMA:  Kinderbetreuungsgeld/Zuverdienstgrenze/Sonderausgaben

danke für die antwort!

ich habe noch eine frage: mindern mietzinsvorauszahlungen (raum für berufliche tätigkeit) die einkünfte,

bzw. ist dies möglich, damit ich, wie in meinem fall, unter der zuverdienstgrenze bleibe?

 

2 scenarien:

*vorauszahlung für das nächste kalenderjahr:  z. B. eine mietzinsvorausszahlung im dezember für die monate jänner, feb, märz für nächsten jahres, um unter der grenze im dezember zu liegen? (kinderbetreuungsgeldbezug nur für dieses jahr)

bzw.

* vorrauszahlung innerhalb des gleichen kalenderjahres:

bezug des kinderbetreuungsgeld im jänner, februar: mindert eine mietzinsvorausszahlung (für die monate märz bis juni) im februar die einkünfte im betrachtungszeitraum jänner, februar bzw. ist dies möglich für die berücksichtigung der zuverdienstgrenze

Vielen Dank!

chrissti

Verfasst von: Mag. Gerald Janusch am 22.09.2010 12:34
 


THEMA:  Kinderbetreuungsgeld/Zuverdienstgrenze/Sonderausgaben

Szenario 1: Mietzinsvorauszahlungen für das nächste Kalenerjahr mindern die Einkünfte in diesem Jahr.

Szenario 2: Grundsätzlich werden für die Berechnung des Zuverdienstes die Einkünfte des gesamten Jahres herangezogen. Mit einer Zwischenabrechung kann man aber nachweisen, dass bestimtme Einkünfte erst nach dem Anspruchszeitraum für das Kinderbetreuungsgeld angefallen sind und daher bei der Berechnung der Zuverdienstgrenze nicht heranzuziehen sind.

MfG

Gerald Janusch

MfG

Gerald Janusch

 

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