danke für die antwort!
ich habe noch eine frage: mindern mietzinsvorauszahlungen (raum für berufliche tätigkeit) die einkünfte,
bzw. ist dies möglich, damit ich, wie in meinem fall, unter der zuverdienstgrenze bleibe?
2 scenarien:
*vorauszahlung für das nächste kalenderjahr: z. B. eine mietzinsvorausszahlung im dezember für die monate jänner, feb, märz für nächsten jahres, um unter der grenze im dezember zu liegen? (kinderbetreuungsgeldbezug nur für dieses jahr)
bzw.
* vorrauszahlung innerhalb des gleichen kalenderjahres:
bezug des kinderbetreuungsgeld im jänner, februar: mindert eine mietzinsvorausszahlung (für die monate märz bis juni) im februar die einkünfte im betrachtungszeitraum jänner, februar bzw. ist dies möglich für die berücksichtigung der zuverdienstgrenze
Vielen Dank!
chrissti |