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Verfasst von: Marek am 25.08.2010 15:49
 


THEMA:  Betriebsaufgabe
Guten Tag,
Ich habe folgendes Problem:
Seit 2005 Jahr habe ich hatte ich das Baugewerbe angemeldet. Im August habe ich es komplett eingestellt. Im Finanzamt habe ich erfaren, dass ich Betriebsaufgabe mit einer Betriebsaufgaberechnung erstellen soll.
Ich weiss aber nicht, was das ist? Schicken sie mir bitte das Beispiel dafür.
Für welcher Zeitraum soll ich es erstellen? Bis wann muss sie zum Finanzamt abgeben.
Danke im Vorraus!
Marek
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 25.08.2010 16:36
 


THEMA:  Betriebsaufgabe
Lieber Herr Marek,

die "Betriebsaufgaberechnung" ist eine Bilanz die Sie erstellen müssen.

Sie müssen also alle Betriebsvermögens (und -schuldens) teile darstellen und daraus ergibt sich letztlich ein Gewinn oder Verlust. Wenn Sie im Baunebengewerbe tätig waren dann bedenken sie vor allem die Werkzeuge, die vielleicht noch vorhanden sind, die Rechnungen an Ihre Kunden, die noch nicht bezahlt wurden .....

Sollte es kein Betriebsvermögen mehr geben und auch keine offenen Schulden (SVA z.B., oder Steuerberater ...) und auch keine Forderungen (alle Ihre Kunden haben bereits bezahlt), dann erstellen Sie ein Schreiben mit dem Titel Betriebsaufgaberechnugn und führen darin an, dass Sie über keine Vermögensbestandteile (keine Anlagen, keine Forderungen und keine Verbindlichkeiten) mehr verfügen und die Betriebsergebnisrechnung daher NULL ist.

Andernfalls sollten Sie sich von einem Berater helfen lassen.

mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
Verfasst von: Marek am 25.08.2010 22:59
 


THEMA:  Betriebsaufgabe
Sehr geehrte Frau Hochweis,
Vielen dank für Ihre Antwort! Bei mir ist es so, dass ich über kein Vermögen verfüge. Ich habe keine Werkzeuge, habe alle Rechnungen an meine Kunden bezahlt, und meine Kunden haben mir schon alles bezahlt. Also ich soll nur das Schreiben erstellen.
Ich habe aber noch eine Frage, was soll mit Einkommen und  Ausgaben aus 2010 machen. Soll ich Einkommensteuererklärung ablegen und bis wann? Ab August bin ich als Arbeitsnehmer beschäftig. Mein Freund hat mir gesagt, dass ich am Ende Jahr 2010 eine Lohnsteuererklärung ausfüllen soll (die Einkommen aus selbständiger und aus nichtselbstängiger Arbeit zusammen geben).
Ist es korrekt? Wie soll ich meinen Gewinn aus meinem Betrieb im Jahr 2010 abrechnen? Frau Hocheweis, ich bitte nocheinmal um die Antwort.
Danke im Vorraus!
Mit besten Grüßen
Marek
Verfasst von: Bettina am 26.08.2010 10:14
 


THEMA:  Betriebsaufgabe
Sie haben für 2010 noch eine EST-Erklärung zu legen. Hier können Sie auch gleich ihr Einkommen und Ihre Ausgaben, die sie bis dato in 2010 noch gemacht haben, abrechnen.
MfG
bettina.wallner@perfidelis.at
Verfasst von: Marek am 26.08.2010 15:40
 


THEMA:  Betriebsaufgabe

Hallo Bettina,

Wie ich richtig verstanden habe, bis Ende April 2011 soll ich die Einkommensteuererklärung legen. Dort rechne ich alle meine Einkommen und Ausgaben ab, die ich bis dato in 2010 gemacht habe. Es ist wurst, ob die Einkommen aus Gewerbe und gleichzeitig aus nichtselbständiger Arbeit sind. Und wenn ich die Lohnsteuererklärung legen soll? Wenn ich nur die Einkommen aus einem Arbeitsvertrag haben werde?
MfG
Marek

Verfasst von: Marek am 26.08.2010 15:41
 


THEMA:  Betriebsaufgabe

Hallo Bettina,

Wie ich richtig verstanden habe, bis Ende April 2011 soll ich die Einkommensteuererklärung legen. Dort rechne ich alle meine Einkommen und Ausgaben ab, die ich bis dato in 2010 gemacht habe. Es ist wurst, ob die Einkommen aus Gewerbe und gleichzeitig aus nichtselbständiger Arbeit sind. Und wenn ich die Lohnsteuererklärung legen soll? Wenn ich nur die Einkommen aus einem Arbeitsvertrag haben werde?
MfG
Marek

Verfasst von: Marek am 26.08.2010 15:42
 


THEMA:  Betriebsaufgabe

Hallo Bettina,

Wie ich richtig verstanden habe, bis Ende April 2011 soll ich die Einkommensteuererklärung legen. Dort rechne ich alle meine Einkommen und Ausgaben ab, die ich bis dato in 2010 gemacht habe. Es ist wurst, ob die Einkommen aus Gewerbe und gleichzeitig aus nichtselbständiger Arbeit sind. Und wenn ich die Lohnsteuererklärung legen soll? Wenn ich nur die Einkommen aus einem Arbeitsvertrag haben werde?
MfG
Marek

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