Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: andreas am 23.07.2010 14:02
 


THEMA:  Vermietung, Einnahmen Ausgaben Rechnung, Gewebeschein
Hallo Leute,
ich hab eine paar kleine Fragen die ich mir nicht selbst bantworten kann. Bitte um Hilfe. Ich möchte ein Stockwerk eines Hauses vermieten, der Rest des Hauses wird von mir privat genutzt. Hautpwohnsitzlich wohne ich 300km entfernt vom Objekt.

Wo ich mich nun nicht auskenne:
Wie funktioniert die EA-Rechnung? Gibt es eine AFA oder kann ich alle Kosten (auch bauliche) reinnehmen?
Was ist wenn ich im privat genutzten Teil des Hauses etwas umbaue, kann ich diese Kosten auch in die EA aufnehmen?
Was passiert bei allgemeinen Kosten wie, Komunalabgabe, Dacherneuerung, wie nehme ich das rein?
Kann ich Kilometergeld geltend machen wenn ich zum Objekt fahre?

Ich nehme an was überigbleibt bei EA muss ich in meiner Arbeitnehmerveranlagung ausgewießen werden unter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, oder?


vielen Dank für eure Hilfe
Andreas
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 27.07.2010 10:19
 


THEMA:  Vermietung, Einnahmen Ausgaben Rechnung, Gewebeschein
Lieber Herr Andreas,

Sie hätten damit, wenn das Objekt Ihnen privat gehört, Einkünfte aus Vermietung und Verpachung. Dafür wird eine Überschussrechnung erstellt. Vorweg wäre eine Prognoserechnung sinnvoll aus der sich ergibt, ob das Objekt über einen langen Zeitraum überhaupt einen Gesamtüberschuss abwirft - falls nicht fällt die Vermietung und Verpachtung unter Liebhaberei.

Besonders bei den Vermietungen sind die Kosten sehr differenziert zu betrachten und nciht immer gleich Aufwand, denn ist zwischen Instandhaltung (= Aufwand) und Instandsetzung und Großreparaturen (=Abschreibungen) zu unterscheiden.

Wenn Sie letztlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben, dann müssen Sie eine Anmeldung beim Finanzamt vornehmen und eine Einkommensteuererklärung (statt der Arbeitnehmerveranlagung) durchführen. Zu überlegen ist dann auch, ob Sie Mehrwertsteuer verrechnen oder nicht.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
 
Verfasst von: Sandra am 13.02.2012 09:52
 


THEMA:  Vermietung, Einnahmen Ausgaben Rechnung, Gewebeschein

Der Frage schliesse ich mich an- was genau gehört auf die EA- Liste? Bsp: ich vermiete eine Wohnung in Wien um €800.- bto, die BK belaufen sich bto auf €215.-, die Kreditrate (die Mieteinnahmen sollen den Kredit refinanzieren) beläuft sich auf € 280.-- welchen der Posten kann ich nun auf die EA-Rechnung setzen? Wie sieht das mit der Reparaturrücklage/Instandhaltungsfonds aus (in den BK inkl.), darf dieser Posten auch angegeben werden?

Danke, Sandra

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.174 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.