Sehr geehrte Damen und Herren,
ein sehr kniffliges Problem ist die Arbeit im Ausland als Freiberufler. Die Frage ist, ob es möglich ist als Österreicher mit Hauptwohnsitz Österreich eine Steuernummer in Italien zu haben und auch in der italienischen Architektenkammer eingeschrieben zu sein mit dem Ziel Projekte in Italien zu machen. Das heißt beschränkte Steuerpflicht in Italien und alles was bisher in Österreich war (Bankkonto, Erspartes,..) bleibt auch dort um nicht alles komplett umstellen zu müssen. Ist das möglich oder gibt es da rechtliche Probleme? Aufgrund all der grenzübergreifenden Probleme mit Steuern, Zinserträgen, etc. erscheint es mir quasi unmöglich alles wegen freiberuflicher Tätigkeit nach Italien zu transferieren. Die Frage der Kammereintragung in Italien kommt daher, daß viele Italiener den österreichischen Architektenstempel nicht akzeptieren.
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