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Verfasst von: Michael am 30.06.2010 18:03
 


THEMA:  Freiberufler Italien/EU
Sehr geehrte Damen und Herren,


ein sehr kniffliges Problem ist die Arbeit im Ausland als Freiberufler. Die Frage ist, ob es möglich ist als Österreicher mit Hauptwohnsitz Österreich eine Steuernummer in Italien zu haben und auch in der italienischen Architektenkammer eingeschrieben zu sein mit dem Ziel Projekte in Italien zu machen.
Das heißt beschränkte Steuerpflicht in Italien und alles was bisher in Österreich war (Bankkonto, Erspartes,..) bleibt auch dort um nicht alles komplett umstellen zu müssen. Ist das möglich oder gibt es da rechtliche Probleme?
Aufgrund all der grenzübergreifenden Probleme mit Steuern, Zinserträgen, etc. erscheint es mir quasi unmöglich alles wegen freiberuflicher Tätigkeit nach Italien zu transferieren. Die Frage der Kammereintragung in Italien kommt daher, daß viele Italiener den österreichischen Architektenstempel nicht akzeptieren.


Vielen Dank für eine Antwort, es sind einfach keine Antworten zu diesem Thema zu finden...
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 01.07.2010 10:20
 


THEMA:  Freiberufler Italien/EU
Wenn Sie nach wie vor Ihren Mittelpunkt in Ö haben,bleiben Sie in Ö unbeschränkt steuerpflichtig u. müssen hier Ihr Welteinkommen versteuern.

www.steuerberatung-weiss.at
Verfasst von: Michael am 01.07.2010 10:24
 


THEMA:  Freiberufler Italien/EU
...bleibt nur die Frage der Steuernummer in Italien und der Kammereintragung in Italien. Versteuerung der in Italien erbrachten Leistungen dort und den Rest in Österreich. Geht das so einfach?
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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