Verfasst von:
Dubann am
29.04.2010 08:52
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THEMA: Versandkosten/ Porto |
Sehr geehrte Steuerberaterteam, ich verschicke Bestellungen per Post und per Paketdienst. Ich möchte diese Leistungen an den Kunden weiterverrechnen. Soll ich Postgebühr auch mit 20% MWSt in Rechnung stellen, obwohl ich 0% bezahle? Bei Paketdienst ist einfacher, weil da wird mir auch 20% USt in Rechnung gestellt, das verrechne ich weiter. Ich mache Einnahmen-Ausgaben- Rechnung. Muß ich diese Ausgangsrechnungen von mir mit Gesamtsumme zum Warenerlös geben, oder muß ich auf Warenerlös und Transportkosten aufteilen. Gleich Problematik bei den Eingangsrechnungen: Gesamtsumme auf Handelswareneinsatz, oder aufteilen? Nach meinem Gefühl die Gesamtsummen(inkl. Transport) sind die Anschaffungskosten der Handelware, daher geht alles auf Warenerlös.
2. Frage: ich habe für März sehr zeitlich meine USt-Voranmeldung eingegeben in FinanzOnline, allerdings habe ich 2 Eingangsechnungen falsch abgelegt gehabt (bei April), und die sind jetzt im Monat März nicht verrechnet worden. Wie kann ich das nachträglich korrigieren, eingeben...? Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüssen: Sophie Dubann |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
29.04.2010 15:42
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THEMA: Versandkosten/ Porto |
Liebe Frau Dubann,
Ja, sie verrechnen Proto, Fracht, Verpackung, ... mit dem gleichen Steuersatz wie die Grundleistung - in Ihrem Fall mit 20 %.
ob Sie eine Aufteilung in den Erlösen durchführen bleibt ganz Ihnen überlassen, da es für Einnahmen-Ausgabenrechner keine Formvorschriften diesbezüglich gibt. Wenn Ihnen der Aufwand nicht zu groß ist, würde ich Ihnen zwecks Übersichtlichkeit eine Trennung empfehlen.
Zur Ihrer 2. Frage: Ja, Sie machen eine Korrektur der Umsatzsteuervoranmeldung (= Berichtigung), was Sie auch gleich direkt über Finanzonline durchführen können.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis,MBA www.hochweis.at
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Verfasst von:
Dubann am
29.04.2010 20:31
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Verfasst von:
Karina am
19.02.2013 13:41
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THEMA: Versandkosten/ Porto |
Sehr geehrte Steuerberaterteam,
bezugnehmend auf diese Diskussion aus dem Jahr 2010 möchte ich gerne fragen, was genau mit Grundleistung gemeint ist. Wir verkaufen Bücher, die mit 10% Ust. verrechnet werden, und DVDs, die mit 20% verrechnet werden. Wenn nur Bücher verschickt werden, ist das Port mit 10% zu verrechnen? Welcher Steuersatz gilt für das Porto, wenn Bücher und DVDs auf einer Rechnung ausgewiesen werden?
Mit freundlichen Grüßen,
Karina |
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Verfasst von:
Karina am
19.02.2013 14:04
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THEMA: Versandkosten/ Porto |
Sehr geehrte Steuerberaterteam,
bezugnehmend auf diese Diskussion aus dem Jahr 2010 möchte ich gerne fragen, was genau mit Grundleistung gemeint ist. Wir verkaufen Bücher, die mit 10% Ust. verrechnet werden, und DVDs, die mit 20% verrechnet werden. Wenn nur Bücher verschickt werden, ist das Port mit 10% zu verrechnen? Welcher Steuersatz gilt für das Porto, wenn Bücher und DVDs auf einer Rechnung ausgewiesen werden?
Mit freundlichen Grüßen,
Karina |
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Verfasst von:
Karina am
19.02.2013 14:07
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THEMA: Versandkosten/ Porto |
Sehr geehrte Steuerberaterteam,
bezugnehmend auf diese Diskussion aus dem Jahr 2010 möchte ich gerne fragen, was genau mit Grundleistung gemeint ist. Wir verkaufen Bücher, die mit 10% Ust. verrechnet werden, und DVDs, die mit 20% verrechnet werden. Wenn nur Bücher verschickt werden, ist das Port mit 10% zu verrechnen? Welcher Steuersatz gilt für das Porto, wenn Bücher und DVDs auf einer Rechnung ausgewiesen werden?
Mit freundlichen Grüßen,
Karina |
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Verfasst von:
Elke am
09.07.2014 20:03
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THEMA: Versandkosten/ Porto |
Sehr geehrtes Steuerberatungsteam,
bezugnehmend auf diese Diskussion möchte ich noch eine Frage dazu stellen. Wie wird ein in Österreich gestelltest Porto an einen deutschen Kunden weiterverrechnet? ist dies ein Reverse Charge? Oder gehört dies ebenfalls mit 20% Steuer weiter verrechnet da Leistungsort Österreich?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar, lg |
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