Verfasst von:
Daniela am
02.12.2004 13:20
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THEMA: zuverdienst |
Liebes Forum!
Ich arbeite 40 Stunden als Buchhalterin und möchte gerne einen zweiten Job als Buchhalterin in einer anderen Firma annehmen.
Was wäre jetzt sinnvoll, um möchglichst wenig Steuern und Sozialversicherung nachzuzahlen.
Werkvertrag, freies Dienstverhältnis, Geringfügigkeit, oder ein zweites Dienstverhältnis???
Bitte helft mir, muss ich baldigst entscheiden???
Danke Daniela |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
02.12.2004 13:20
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THEMA: Re: zuverdienst |
Wenn Sie einen Werkvertrag abschließen, bringen Sie auch Ausgaben unter und wenn Ihr Jahresgewinn unter € 3.700,-- bleibt, dann zahlen Sie auch keine Versicherung. |
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