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Verfasst von: Suppe am 01.12.2004 15:10
 


THEMA:  Aktivierung Software
hallo! ich haette folgende frage: ab wann kann ich erstandene anwendungssoftware (z.b. ein erp-system) in der bilanz aktivieren und auch abschreiben? bei anschaffung (z.b. rechnungsdatum) oder erst bei inbetriebnahme oder wann sonst? danke fuer eure hilfe! lg
Verfasst von: Christine am 01.12.2004 15:10
 


THEMA:  Re: Aktivierung Software
Sobald man über ein Anlagegut als Eigentümer verfügen kann, ist es zu aktivieren. Die "Absetzung für Abnutzung" setzt die Verwendung voraus.
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