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Verfasst von: Peter am 23.02.2010 11:23
 


THEMA:  Zukunftsicherung gem. § 3/1/15 wird vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt

Guten Tag,

habe mir einen Lohnzettel für das Jahr 2009 ausstellen lassen. Dabei ist mir aufgefallen, daß unter dem Punkt 243 zwar die Beiträge gem. § 16/1/6 angeführt sind, aber keine weiteren sonstigen steuerfreien Bezüge, wozu ja die Zukunftssicherung hinzuzuzählen ist.

Nun liegt der Verdacht nahe, daß der Arbeitgeber die steuerfreien Bezüge bereits seit Abschluß meiner Zukunftsicherung, im Zuge eine Gehaltsumwandlung, vor einigen Jahren falsch berechnet. Bei meiner monatlichen Abrechnung wird die Zukunftssicherung jedoch korrekterweise extra angeführt.

Habe auch schon Kontakt mit dem Arbeitgeber aufgenommen und dieser hat mir erklärt, daß er keine Korrekturen durchführen wird, da alles "seine Richtigkeit" hat. Meine Einwände, daß ich für die monatlich EUR 25,-- somit (seit Abschluß!) volle Lohnsteuer zahle und dies nicht im Sinne des Erfinders ist, wurde abgeschmettert.

Was kann ich tun, da mein Arbeitgeber offensichtlich nicht kooperativ ist und ich diesen Steuervorteil nicht verlieren möchte?

Danke für Hinweise und Tipps!

Peter

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