Verfasst von:
Claudia Papenfuß am
29.11.2004 15:39
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THEMA: gesetzliche Rentenversicherung |
Ich bin Diplompädagogin und arbeite auf Honorarbasis (30 h)in einer mobilen Frühförderung. Früher galt dies als "nicht scheinselbständig" und somit als selbständig, da die Familien als Auftraggeber angesehen wurden.Ich denke, ich arbeite jedoch in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis, die Diakonie ist Träger der Frühförderung und zahlt meinen Lohn. Bin ich verpflichtet bei der BfA gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen? |
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Verfasst von:
Mag. Thomas Fiebich am
29.11.2004 15:39
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