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Verfasst von: Sandra am 11.01.2010 16:26
 


THEMA:  Hauptwohnsitz in Deutschland - Arbeiten als Angestellter an Universität in Österreich

Ich arbeite als Unibedienstet in Österreich und bin daher in Österreich steuerpflichtig und bekomme die Steuern jeden Monat vom Gehalt abgezogen.Ich habe hier eine Mietwohnung und befinde ich mich unter der Woche in Österreich aufgrund der Arbeit und habe meinen Nebenwohnsitz hier. Mein Hauptwohnsitz ist in Deutschland.

 

1) Bin ich in Österreich verpflichtet eine Steuererklärung zu machen (Arbeitnehmerveranlagung) oder ist das freiwillig?

2) Bin ich automatisch unbeschränkt steuerpflichtig oder muss ich das mit dem Formular E 9 erst beantragen? Da ich meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Ö habe müsste ich ja sowieso unbeschränkt stuerpflichtig sein, oder?

2) Ich beziehe aus einem Sparbrief in Deutschland Zinsen in Höhe von ca. 800 euro die dort versteuert werden, muss ich diese dann in einem E9 Formular angeben wenn ich eine Arbeitnehmerveranlagung in Österreich machen würden, oder? Wenn ich das in Ö angebe dann muss ich beim deutschen Finanzamt wo ich meine Hauptwohnsitz habe keine Steuererklärung mehr machen oder?

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe,

 

Sandra

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 11.01.2010 19:26
 


THEMA:  RE: Hauptwohnsitz in Deutschland - Arbeiten als Angest
Sie sind in Ö unbeschränkt steuerpflichtig und müssten wegen der Zinserträge eine Einkommesteuererklärung in Ö abgeben.
Verfasst von: Sandra am 11.01.2010 21:28
 


THEMA:  RE: Hauptwohnsitz in Deutschland - Arbeiten als Angest
Vielen Dank für Ihre schnelle Auskunft! Ich habe gelesen, dass ich eine Steuererklärung machen muss weil... ...andere Einkünfte von mehr als 730 Euro vorhanden sind (also die Zinserträge) hab dann aber gelesen dass zu den sonstigen Einträgen Kapitalerträge im Sinne des § 97 Abs. 4 EStG 1988 für die Frage der Pflichtveranlagung nicht als andere Einkünfte im Sinne des § 41 Abs. 1 Z 1 EStG 1988. gelten. Zum Veranlagungsfreibetrag bei Mitveranlagung endbesteuerungsfähiger Kapitalerträge gem. § 97 Abs. 4 EStG 1988 siehe EStR 2000 Rz 7529b. Steuerfreie Einkünfte im Sinne des § 3 EStG 1988 lösen für sich alleine keine Pflichtveranlagung aus. Was genau bedeutet das nun? In Deutschland habe ich für die Zinsen ja automatisch bereits Steuern an das deutsche Finanzamt abgeführt! Was gibt es für einen Unterschied in Österreich zwischen Arbeitnehmerveranlagung und Einkommenssteuererklärung? Ich dachte die Einkommenssteuerung bezieht sich auf Selbstständige Arbeit und ich müsste wenn dann eine Arbeitnehmerveranlagung machen, oder? Vielen Dank. Sandra
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