Ich arbeite als Unibedienstet in Österreich und bin daher in Österreich steuerpflichtig und bekomme die Steuern jeden Monat vom Gehalt abgezogen.Ich habe hier eine Mietwohnung und befinde ich mich unter der Woche in Österreich aufgrund der Arbeit und habe meinen Nebenwohnsitz hier. Mein Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
1) Bin ich in Österreich verpflichtet eine Steuererklärung zu machen (Arbeitnehmerveranlagung) oder ist das freiwillig?
2) Bin ich automatisch unbeschränkt steuerpflichtig oder muss ich das mit dem Formular E 9 erst beantragen? Da ich meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Ö habe müsste ich ja sowieso unbeschränkt stuerpflichtig sein, oder?
2) Ich beziehe aus einem Sparbrief in Deutschland Zinsen in Höhe von ca. 800 euro die dort versteuert werden, muss ich diese dann in einem E9 Formular angeben wenn ich eine Arbeitnehmerveranlagung in Österreich machen würden, oder? Wenn ich das in Ö angebe dann muss ich beim deutschen Finanzamt wo ich meine Hauptwohnsitz habe keine Steuererklärung mehr machen oder?
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
Sandra |