Sehr geehrte Damen und Herren!
Folgende Frage:
Ich habe im Haus meines Schwiegervaters ein Büro eingerichtet und zahle an ihn monatlich einen geringen Betrag für Betriebskosten und dergleichen. Muss er dafür Einkommenssteuer zahlen?
Gibt es andere Möglichkeiten der Einkommenssteuer zu entgehen?
Danke im voraus und freundliche Grüße
Roman Grösswang
Bei Ihrem Schwiegervater stehen den eingenommenen Betriebskosten die Ausgaben dafür gegenüber. Daher kann für ihn aus der Weiterverrechnung der Betriebskosten keine Einkommensteuerpflicht entstehen.