Verfasst von:
Reingard am
23.11.2004 05:53
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THEMA: Honorarnoten und Geringfügigkeit |
Hallo,
ich bin neben meinem Studium geringfügig beschäftigt und habe jetzt einen weitern Job angeboten bekommen, der mit honorarnoten abgewickelt werden soll.
Was bedeutet das steurelich für mich und kann ich das einfach so machen?
Was muss ich beim schreiben solcher Hohorarnoten beachten?
mfg
Reingard |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
23.11.2004 05:53
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THEMA: Re: Honorarnoten und Geringfügigkeit |
Es gibt mehrere Möglichkeiten der sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Pflicht wenn die Abrechnung mittels Honorarnoten erfolgt. Dazu benötigt der Berater zusätzliche Angaben.
Ich empfehle in eine professionelle Beratung zu investieren, um alle Eventualitäten zu klären. |
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