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Verfasst von: Reingard am 23.11.2004 05:53
 


THEMA:  Honorarnoten und Geringfügigkeit
Hallo, ich bin neben meinem Studium geringfügig beschäftigt und habe jetzt einen weitern Job angeboten bekommen, der mit honorarnoten abgewickelt werden soll. Was bedeutet das steurelich für mich und kann ich das einfach so machen? Was muss ich beim schreiben solcher Hohorarnoten beachten? mfg Reingard
Verfasst von: Jutta Rapp am 23.11.2004 05:53
 


THEMA:  Re: Honorarnoten und Geringfügigkeit
Es gibt mehrere Möglichkeiten der sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Pflicht wenn die Abrechnung mittels Honorarnoten erfolgt. Dazu benötigt der Berater zusätzliche Angaben. Ich empfehle in eine professionelle Beratung zu investieren, um alle Eventualitäten zu klären.
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