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Verfasst von: ivo33 am 23.11.2004 06:18
 


THEMA:  Ust und WIFI, etc.
Ich hätte eine Frage: Ich war bis jetzt immer für Ust. Kleinstunternehmer (unter 22000 EUR Umsatz). Das nächste Jahr habe ich die Gelegenheit bei WIFI, etc. in einige Großprojekte einzusteigen. WIFI und andere Bildungseinrichtungen verrechnen die Honorare ohne UST., sie sind Ust. befreit. Sollte ich in diese Projekte einstiegung, würde es sich mein Umsatz mindestens verdoppeln. Wie würde es in meinem Fall mit den USt. aussehen? Wie kann ich Ust-Voranmeldung vermeiden? Danke für alle Tips und Nachrichten!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 23.11.2004 06:18
 


THEMA:  Re: Ust und WIFI, etc.
Wenn Sie beim Wifi unterrichten, dann sind Sie gem.§ 6 Abs 1 Zif 11b) auch von der USt befreit.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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