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Verfasst von: gerald am 29.09.2009 18:56
 


THEMA:  Fragen zur Kleinstunternehmerregelung

Guten Tag

Ich habe in der letzten Zeit begonnen Informationen über die Kleinunternehmerregelung zu sammeln. Habe schon viel wichtiges erfahren und war bereits bei der WKO zwecks eines kurzen Informationsgespräches.

Trotzdem habe ich noch immer einige offene Fragen zu dieser Regelung, die ich bis jetzt noch nicht beantwortet bekommen habe.

Zu meiner Sachlage:

Ich arbeite unselbstständig als Arbeiter in einem Betrieb, vollzeit. Nun will ich mich in einer Art "nebenbei" selbständig machen und hätte dafür die Kleinstunternehmerregelung in betracht gezogen. Das angestrebte Gewerbe ist ein freies, also kein Problem mit Voraussetzungen für die Ausübung. (Bereich Restauration)

Soweit ich bis jetzt alles verstanden habe/bzw. annehme:

Ich kann neben meiner jetzigen unselbstständigen Tätigkeit (mit brutto ca. € 22.000,-/Jahr) unabhängig davon und nicht zusammengerechnet (außer der Einkommenssteuer) ein Kleinstunternehmen betreiben, dessen Nettoumsatz nicht über €30.000,-/Jahr kommt. Ich stelle (optionell) keine USt aus und darf keine MwSt abziehen.

Bleib ich am Jahresende in diesem Umsatzrahmen und auch im Gewinnrahmen, von ca. € 4200,- dann sollte ich ausser der anfallenden Unfallversicherung von ca. € 90,-/Jahr, den Gewerbekosten der WKO, ca. € 60,-/Jahr, und der aus beiden Einkünften zusammengerechneten Einkommenssteuer, also max. von ca. € 26200,- im Jahr die anfallende Steuer fürs Finanzamt, keine sonstigen (groben) gesetzlichen Abzüge/Steuern haben.

Damit zu meiner ersten Frage:

Trifft meine Aussage zu oder irre ich mich irgendwo?

Das hohe Risiko der Kleinunternehmen ist, heißt es, über die Jahresumsatzgrenze zu kommen, und dadurch hohe Nachzahlungen zu riskieren( vor allem Ust und Versicherungen)

Da ich persönlich der Meinung bin, wenn man im Laufe des Jahres alles genau mitrechnet und mitschreibt(was man ja eh muss), kann man ja abschätzen wo man sich bewegt, weil man ja speziell  nur ein Augenmerk auf die Gesamteinnahmen werfen muss, und wenn ich angenommen im Herbst sehe, das ich bald auf diese 30.000 Grenze zukomme, könnte ich ja einfach keine Aufträge mehr für den Rest des Jahres annehmen, bzw. aufs Folgejahr verschieben.

Damit zu meiner zweiten Frage: Trifft auch diese Annahme von mir in der Praxis zu?

Ich habe mir mal über den Daumen ausgerechnet, wieviel eine von mir verrechnete Arbeitsstunde mir selbst an Materialen und Werkstoffen,usw. kosten würde, und bin zum Ergebnis gekommen dass ich z.B. für 50 eingenommene Euro ca. € 25,- also die Hälfte, Ausgaben an Material und Hilfsmitteln hätte.

Das heißt, wenn ich rein angenommen, € 25.000,-- im Jahr dadurch gesamt verdiene (also Umsatz), weis ich dass ich ca. € 12.500,- an Ausgaben habe. Somit bleiben ca. €12.500,- über. Die Umsatzgrenze hätte ich mit meinen € 25.000,- nicht überschritten. Doch was ist nun mit den übriggebliebenen €12.500,-? Die Betriebsausgaben sind schon abgezogen und mit diesen €12.500,- die jetzt eigentlich schon meinen Gewinn ohne Steuerabzug darstellen würden, liege ich hoch über der Gewinngrenze, von diesen ca. €4200,-

Damit zu meiner 3. Frage: Könnte ich jetzt z.B. mit dem darüberliegenden "Gewinn", der ja zu viel ist, innerhalt dieses Jahres einfach Werkzeuge oder Maschinen kaufen,die ich ja wirklich benötige, bis mir nur mehr diese € 4200,- überbleiben oder könnte ich größere Investitionen sehr kurzzeitig abschreiben, damit ich meine Ausgaben erhöhe, um unter die Gewinngrenze zu kommen? Oder ist das nicht so einfach?

Und meine letze Frage: Wenn ich nach angenommen 2,3 Jahren als Kleinunternehmer sehe, dass das Geschäft gut läuft, könnte ich mich dann für das Folgejahr ohne Probleme als "normaler" Unternehmer eintragen lassen und unabhängig von USt Grenzen dafür eben mit mehr Versicherungsausgaben arbeiten, oder müsste ich Steuern oder Abgaben für meine Zeit als Kleinunternehmer nachzahlen?

Ich hoffe jetzt niemanden mit meinen vielen Fragen überrumpelt zu haben, und bedanke mich schon jetzt für jede Antwort!

Danke

 

Verfasst von: Gast am 30.09.2009 04:22
 


THEMA:  RE: Fragen zur Kleinstunternehmerregelung
Frage 1) Es steht Ihnen als Unternehmer frei, ob Sie Aufträge annehmen oder nicht; daher ist Ihre Aussage richtig. Frage 2) Ja, für die Sozialversicherung ist die Gewinngrenze überschritten. Frage 3) Geringwertige Wirtschaftsgüter (= Anschaffungswert unter € 400,00) mindern den Gewinn im Jahr der Bezahlung. Langlebige Wirtschaftsgüter ( Anschaffungswert mehr als € 400,00) werden auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben; nur dieser Abschreibungsbetrag mindert den Gewinn. Aber auch beruflich bedingte Ausgaben für Büromaterial, Miete, Telefon, Fahrtkosten, etc. mindern den Gewinn. Frage 4) Für den Zeitraum, in welchem Sie als Kleinunternehmer gearbeitet haben, ist nach der Veranlagung nichts nachzuzahlen (außer eine Betriebsprüfung kommt zu einem höheren Ergebnis). Vor Tätigkeitsbeginn empfehle ich ein Erstgespräch bei einem Berater Ihres Vertrauens in Anspruch zu nehmen; viele Berater bieten diese Erstgespräche kostenlos an.
Verfasst von: Maria Haslehner am 26.11.2017 15:35
 


THEMA:  Fragen zur Kleinstunternehmerregelung

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bin derzeit bei AMS auf Arbeitssuche gemeldet, könnte ev. demnächst einen geringfügigen Job annehmen und möchte aber gleichzeitig beginnen, dass ich mich als Kleinstunternehmer etabliere. Wie ist die Vorgehensweise? Falle ich dann beim AMS aus dem System und bin nicht mehr versichert? Ich bin bereits über 50 und finde sehr schwer einen neuen Job, deshalb die Überlegung Selbständigkeit, weiß aber anfangs nicht, ob daraus was wird und ob Aufträge kommen, deshalb meine Frage wie wäre die beste Vorgehensweise für mich?

Vielen Dank!

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