Liebes Forum!
Ich habe ein paar Fragen zu den Steuererklärungen.
Mein Mann ist zu 50% an einem Dentallabor als Geschäftsführer beteiligt.
Die GmbH wurde am 18.08.2008 rückwirkend zum 01.01.2008 aus einer OEG gegründet.
D.h. das Betriebsvermögen wurde zu diesem Zeitpunkt eingebracht.
Für die Einkommensteuererklärung bedeutet das, dass mein Mann für das gesamte Jahr 2008 bereits
Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt hat? Oder muss ich bis 18.08.2008 noch Einkünfte aus der Personengesellschaft berücksichtigen?
Weiters habe ich Probleme mit der E1a: Wo werden die Geschäftsführerbezüge eingetragen und wo
die per Pauschalierung ermittelten 6% Ausgaben?
Eine Umsatzsteuererklärung muss wohl nicht gemacht werden, weil die Einkünfte unter 30.000,00€ liegen?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße
Katrin
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