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Verfasst von: katrin müller am 15.09.2009 12:13
 


THEMA:  Steuererklärungen

Liebes Forum!

Ich habe ein paar Fragen zu den Steuererklärungen.

Mein Mann ist zu 50% an einem Dentallabor als Geschäftsführer beteiligt.

Die GmbH wurde am 18.08.2008 rückwirkend zum 01.01.2008 aus einer OEG gegründet.

D.h. das Betriebsvermögen wurde zu diesem Zeitpunkt eingebracht.

Für die Einkommensteuererklärung bedeutet das, dass mein Mann für das gesamte Jahr 2008 bereits

Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt hat? Oder muss ich bis 18.08.2008 noch Einkünfte aus der Personengesellschaft berücksichtigen?

Weiters habe ich Probleme mit der E1a: Wo werden die Geschäftsführerbezüge eingetragen und wo

die per Pauschalierung ermittelten 6% Ausgaben?

Eine Umsatzsteuererklärung muss wohl nicht gemacht werden, weil die Einkünfte unter 30.000,00€ liegen?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Liebe Grüße

Katrin

 

 

 

Verfasst von: Gast am 16.09.2009 04:53
 


THEMA:  RE: Steuererklärungen
Liebe Katrin, Wie im August in der Antwort schon ausgeführt, ist, wenn die Umgründung rückwirkend mit 1.1.2008 erfolgte, im Jahr 2008 keine OEG mehr vorhanden. Daher kann hier kein Einkommen aus einer Personengesellschaft (zumindest nicht aus dieser) entstanden sein. Seine Einkünfte sind daher - wie ausführlich im Beitrag vom August beschrieben, bitte daher unbedingt nachblättern) als Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu bewerten. Wenn keine Umsatzsteuer auf den Honorarnoten verrechnet wurde, dann ist auch keine Erklärung zu machen. Wenn aber eine verrechnet wurde dann ist diese dem Finanzamt aber auch zu bezahlen und daher würde ich dann empfehlen hier auch auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten (Formular beilegen!) und zumindest die Vorsteuerpauschalierung zu nutzen. Alternativ können auch Rechnungsberichtigungen durchgeführt werden und die erhaltene Ust an die Firma refundiert werden. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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