Verfasst von:
Klaus Anderle am
04.09.2009 16:50
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THEMA: Schweiz Arbeiten, Schweiz Wohnen.. |
Hallo,
bin nun seit Februar 2008 in der Schweiz Wohnhaft und arbeite auch hier. Im Januar 2008 habe ich in Österreich keine Einküfte gehabt. Nun bekomme ich vom Finanzamt eine Aufforderung die EK-Str. Erklärung für 2008 zu machen. Ich hätte da gedacht das wird eine 0-Erklärung..also keine Einkünfte. Der freundliche Herr jedoch vom Finanzamt hat jedoch behauptet ich müsse die Einküfte die ich in der Schweiz gemacht habe aufführen? Ist das so korrekt, wieso Interessiert es das Finanzamt Österreich was ich in der Schweiz verdient habe solange ich in der Schweiz lebe und hier meine Steuern zahle??
Vielen dank für eure Antworten
Grüsse Klaus
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Verfasst von:
Steuerberatungskanzlei Mag. Marina Stenitzer am
08.09.2009 07:22
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THEMA: RE: Schweiz Arbeiten, Schweiz Wohnen.. |
Lieber Herr Anderle,
es gehört einmal abgeklärt, ob Sie in Österreich noch einen Wohnsitz, bzw. Ihren gewöhnlichne Aufenthalt haben. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, dann sind Sie in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Somit sind alle in- und ausländischen EInkünfte in Österreich zu besteuern. Um Doppelbesteuerungen zu vermeiden, müsste man sich das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz anschauen, um zu klären wer das Besteuerungerecht hat und wie die Einkünfte im anderen Land zu behandeln ist. Für eine genauere Auskünft würde ich aber mehr Informationen benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
Stb. Mag. Marina Stenitzer
beratung@iwth.at
+43 316 23 20 46 |
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Verfasst von:
Klaus Anderle am
08.09.2009 16:18
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THEMA: RE: Schweiz Arbeiten, Schweiz Wohnen.. |
Sehr geehrte Frau Stenitzer,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe in Österreich weder Nebenwohnsitzt noch Hauptwohnsitz. Mein Hauptwohnsitz ist in der Schweiz seit Februar 2008.
Jänner 2008 - Februar 2008 Hauptwohnsitz Österreich jedoch kein Einkommen
Februar 2008 - bis jetzt Hauptwohnsitz Schweiz, Österreich kein Wohnsitzt
Meinen Sie der eine Monat in Österreich reicht damit ich Steuern in Österreich zahlen muss?
mfg
Klaus Anderle |
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Verfasst von:
Steuerberatungskanzlei Mag. Marina Stenitzer am
10.09.2009 12:41
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THEMA: RE: Schweiz Arbeiten, Schweiz Wohnen.. |
Sehr geehrter Herr Anderle,
zu klären wäre vorab einmal, warum Sie vom Finanzamt aufgefordert wurden einen Einkommensteuererklärung abzugeben. Waren Sie bis Anfang 2008 selbständig? Haben Sie noch ein Einkommen im Jahr 2008 bezogen? Das Finanzamt fordert nur unter gewissen Voraussetzungen den Abgabenpflichtgen auf, eine Erklärung abzugeben.
Durch ihre Wohnsitzverlegung deutet alles darauf hin, dass Sie ab 2008 unbeschränkt steuerpflichtig in der Schweiz sind und Österreich vom Besteuerungsrecht ausgenommen ist. Da ich aber nicht ihrer ganzen Sachverhalt kenne, kann ich natürlich keine genaue Auskunft geben.
Mit freundlichen Grüßen
Stb. Mag. Marina Stenitzer
beratung@iwth.at
+43 316 23 2046
www.ihrewirtschaftstreuhänder.at |
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