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Verfasst von: Bernhard Wurzer am 31.08.2009 17:22
 


THEMA:  Absetzen der Kinderbetreuung durch Großmutter

Meine Kinder werden fallweise durch meine Mutter betreut. Da Sie VS-Lehrerin in Pension ist, entfällt meines Wissens hier der Befähigungsnachweis für sei. Durch die Steuerreform möchte ich meiner Mutter nun ein Honorar bezahlen! Dazu folgende Fragen:

+ Kann meine Mutter in der Pension dazuverdienen ohne dass sie Steuer bezahlen muss?

+ Kann ich eine einzige Honorarnote fürs gesamte Jahr ausstellen und in bar bezahlen (Bestätigung des Zahlungserhaltes durch meine Mutter) --> wenn nicht wie soll ich ihrer Meinung nach sonst vorgehen  ???(monatliche Überweisung ist ungünstig, da wir ja schon September haben) --> wenn Barzahlung nicht möglich, wären dann Dienstleistungsschecks eine Alternative

+ Könnte für meine Mutter ein SV Pflicht entstehen???

+ Gibt es Obersätze für das Honorar pro Stunde

Danke für Ihre Unterstützung!

 

 

Verfasst von: Steuerberatungskanzlei Mag. Marina Stenitzer am 01.09.2009 14:58
 


THEMA:  RE: Absetzen der Kinderbetreuung durch Großmutter
Sehr geehrter Herr Wurzer! Zuerst gehört einmal geklärt ob es sich bei bei Ihrer Mutter um eine selbständige Tätigkeit oder um ein Angestelltenverhältnis handelt (Indizien dafür: Weisungsgebundenheit, organisatorische Eingliederung, Unternehmerrisiko etc.). Ebenso gehört dies unter sozialversicherungsrechtnlichen Gesichtspunkten abgeklärt (Werkvertrag, freies oder echtes Dienstverhältnis). Einkommensteuer kann für Ihre Mutter auf jeden Fall entstehen, und zwar dann, wenn Sie zwei nicht selbständige Einkünfte ausübt bzw. wenn Ihre selbständige Tätigkeit (neben den Pensionseinkünften) > EUR 730,- beträgt. Ebenso kann Sozialversicherungspflicht entstehen, je nachdem welche Ausgestaltungsform gewählt wurde. Bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft besteht die Möglichkeit auf Ausnahme von der Pflichtversicherung aufgrund geringer Umsätze und Gewinne. Im Jahr 2009 beträgt diese Grenze EUR 4.292,88 (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) bzw. Umsätze von weniger als EUR 30.000,-. Um genauere Auskünfte geben zu könnenm, müßte einmal geklärt werden welche Form der Tätigkeit gewählt wird. Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen. Mit freundlichen Grüßen Mag. Marina Stenitzer beratung@iwth.at +43 316 232046
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