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Verfasst von: Thomas am 26.08.2009 09:12
 


THEMA:  Vermietung Einkommensbescheid erstellen (lassen)

Meine Eltern besitzen 3 Wohnungen, diese sind vermietet. Die Mieteinnahmen liegen gesamt bei ca. 1000 EUR im Monat. Meine Eltern sind Rentner mein Vater bezieht Pension meine Mutter war nie versichert bezieht also keine Pension. Die Vermietung läuft auf meine Mutter, der Besitz gehört aber beiden zur Hälfte. Meine Frage ist nun: in welcher Form muss meine Mutter einen Einkommensbescheid erstellen? Reicht hier das Formular E1 (ich glaube so heißt es) oder ist hier mehr zu machen?

Meine Eltern kommen mit der Rente und der Vermietung gerade so über die Runden, sie hatten bis jetzt einen Steuerberater der immer eine Art Buch erstellt hat. Dies hat jährlich 600 EUR gekostet (nur Erstellung des Buches) was mir reichlich viel im Verhältnis zu den Einnahmen erscheint. Kann man das selber machen, oder ist es ratsam einen Steuerberater hinzu zu ziehen? Sind Kosten in dieser Höhe gerechtfertigt oder kann man die Meldung an das Finanzamt auch günstiger gestalten lassen?

Für Antworten bin ich dankbar. Vielleicht findet sich auch ein günstiger Steuerberater im Bezirk Braunau?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas G.

Verfasst von: Gast am 26.08.2009 09:48
 


THEMA:  RE: Vermietung Einkommensbescheid erstellen (lassen)
Ihre Frau Mutter muß die Formulare E1b und E1 ausfüllen. Selbstverständlich können auch die Aufzeichnungen selbst erstellt werden; ein Muster aus dem Vorjahr haben Sie doch. Wenn Sie nicht sicher sind, dass alles richtig aufgezeichnet wurde, beauftragen Sie einen Steuerberater nur mit der Kontrolle der erstellten Aufzeichnungen und Steuererklärungen. Im Zeitalter des Internet muss der Steuerberater auch nicht im gleichen Bezirk seinen Standort haben.
Verfasst von: Gast am 26.08.2009 09:52
 


THEMA:  RE: Vermietung Einkommensbescheid erstellen (lassen)
Lieber Thomas, grundsätztlich handelt es sich um eine Miteigentümergemeinschaft, d.h. die Überschüsse aus der Vermietung sind auf beide Eltern aufzuteilen. Für diese Gemeinschaft ist eine sogenannte Erkärung über die Feststellung der Einkünfte zu erstellen, aus dieser dann die jeweiligen Gewinnanteile der Eltern abgeleitet werden. Die Eltern müssen dann jeweils eine Einkommensteuererklärung (E1) abgeben. Sollten die Mieteinnahmen nur Ihrer Mutter zugeordnet werden, müsste man ein sogenanntes "Fruchtgenussrecht" einräumen. In diesem Fall sollten Sie sich aber jedenfalls an einen Steuerberater wenden. Sie können die Gewinnermittlung grundsätzlich selbst erstellen, haben dabei aber natürlich das Risiko, dass Sie nicht sämtliche steuerlichen Möglichkeiten berücksichtigen bzw. wissen. Weiters ist auch der Zeitfaktor zu bedenken. Somit kann es leicht passieren, dass Ihnen die Selbsterstellung der Steuererklärungen weit teurer kommt, als wenn Sie sich an einen Experten wenden. Ich hoffe meine Ausführungen waren für Sie hilfreich! Beste Grüße, Mag. Alexander Unterberger Unterberger & Partner, www.wt-up.at
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