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Verfasst von: Martin am 20.08.2009 06:55
 


THEMA:  Ust-Erklärung 2008 berichtigen

Hallo,

ich habe die Ust. Erklärung für das Jahr 2008 natürlich schon abgegeben und mit dem FA abgerechnet. Nun hat sich gerade ein Kleinunternehmer, der für mich im Jahr 2008 eine Leistung erbracht habe, gemeldet. Er hat mir damals keine Ust. verrechnet, doch aufgrund eines Fehlers muss er nun doch für 2008 Ust. abliefern.

Er hat mir 1500 Euro in Rechnung gestellt (ohne Ust. damals), und nun muss der dem FA davon die 20% Ust abliefern. Natürlich hat er die von mir nicht erhalten. Nun würde er mir gerne eine neue Rechnung über 1500 Euro plus 20% Ust. austellen.

Damit bekäme er dann die 250 Euro die er dem FA abliefern muss - und ich könnte sie laut ihm ja auch wieder vom FA zurückholen.

Doch wie kann ich die Umsatzsteuer-Erklärung von 2008 berichtigen? Geht das? Die Einkommenssteuer Erklärung betrifft das ja gar nicht, oder?

Danke, lg

Martin

Verfasst von: Gast am 20.08.2009 08:40
 


THEMA:  RE: Ust-Erklärung 2008 berichtigen
Lieber Martin, Rechnungsberichtigungen erfassen Sie in der laufenden UVA - sie müssen daher das Vorjahr nicht korrigieren. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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