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Verfasst von: katrin müller am 19.08.2009 16:01
 


THEMA:  büro

Ich mir letztes Jahr ein Büro im eigenen Haus eingerichtet. Da mein Geschäft sehr gut läuft, habe ich heuer zusätzlich Geschäftsräume angemietet.

Meine Frage: Kann ich nun mein Büro in meinem Wohnhaus im Jahr 2009 weiter absetzen und welche Nutzungsdauer kann ich für das Jahr 2008 ansetzen - das Zimmer wurde richtig umgebaut.

Wäre sehr dankbar für Antworten!

 

 

 

 

 

Verfasst von: Gast am 20.08.2009 08:39
 


THEMA:  RE: büro
Liebe Katrin, Wenn Sie ein Büro gemietet haben, dann habe ich mit der Absetzbarkeit des Arbeitszimmers zu Hause ganz schlechte Erfahrungen. Dazu heißt es nämlich, dass Sie durch das Büro ja die Möglichkeit haben ebendort Ihre Arbeit zu verrichten, daher also kein Arbeitszimmer mehr im Wohnungsverbund benötigen. Wenn Sie dennoch ein solches haben, dass ist das privat motiviert und daher nicht absetzbar. Aber das bedeutet es auch nicht immer und nicht unter allen Umständen - sollte also z. B. in Ihrem Wohnungsverbund das Arbeitszimmer als Telearbeitsplatz für ein Familienmitglied dienen, das bei Ihnen z.B. angestellt ist, dann würden Sie damit schon zusätzlich Arbeitsplatzkosten in Ihre Rechnung aufnehmen können. Wie gesagt, sehr schlechte Erfahrungen, sehr klare Regelung, dennoch eine klitzekleine Chance in Sonderfällen die dann gut dokumentiert und agumentiert werden müssen. Wenn Ihnen meine Information hilfreich war, dann freue ich mich über eine positive Bewertung (Register Bilanzbuchhalter) - Danke. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: katrin müller am 20.08.2009 08:53
 


THEMA:  RE: büro
Danke für die Antwort! Ich habe dazu noch eine Frage: Durch den Umbau des Arbeitszimmers sind natürlich erhebliche Kosten entstanden. Diese wurden abgesetzt, auch die Abschreibung und die Betriebskosten. Muss ich diese Kosten heuer wieder zurückrechnen, d.h. dieses Arbeitszimmer wird dann wie eine "Anlage" aus dem Anlagenverzeichnis herausgenommen und ausgeschieden? Dieser Vorgang würde dann doch meinen Gewinn erhöhen! Muss ich mir das so vorstellen? Liebe Grüße Katrin
Verfasst von: Gast am 21.08.2009 07:56
 


THEMA:  RE: büro
Liebe Katrin, Wenn Sie dieses - wie oben beschrieben - nicht mehr betrieblich verwenden können, dann wird sich die Frage stellen, in welcher Form die Auflösung erfolgt: - Übertragung in das neue Büro (Einrichtungen z.B.), ==> diese bleiben im Anlagenverzeichnes, wechsel somit nur den Aufstellungsort - private Nutzung ==> wenn die vorgenommende Adaptierung privat genutzt werden kann, z.B. Stromanschluss im Zimmer, Fenster, das jetzt im Zimmer vorhanden ist ..... ==> dann muss es als Entnahme gewinnerhöhend dargestellt werden, gleichzeitig wird aber der Restwert aus dem Anlagenverzeichnis aufgelöst, somit wird das Ergebnis neutral sein, außer Sie sind vorsteuerabzugsberechtigt und hatten bei der Investition die Vorsteuer geltend gemacht, dann wäre vom Eigenverbrauch/Privatentnahme die Umsatzsteuer fällig - nicht mehr nutzbar ==> z.b. Parkettboden, den sie jetzt rausnehmen müssen, weil aus dem Raum eine Waschküche wird, .... ==> dann würden Sie den Restbuchwert auflösen und damit Ihren Gewinn reduzieren. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: katrin müller am 21.08.2009 17:12
 


THEMA:  RE: büro
Noch eine letzte Frage!? Auf wieviele Jahre kann man ein Arbeitszimmer im Wert von 17.000,00€ netto abschreiben? Danke! LG Katrin
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