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Verfasst von: Kein Name am 22.07.2009 13:15
 


THEMA:  Gewerbe-Fotograf vs. freischaffender Künstler

Guten Tag,

ich hab wieder einmal eine sehr spezifische Frage:

Was genau darf ich als "freischaffender" oder "bildender" Künstler fotografieren, ohne dabei mit der Wirtschaftskammer, Innung Fotografen in Konflikt zu kommen? (Gewerbe = Vollfotograf)

ich habe visuelle Medienkommunikation (Grafikdesign und Fotografie) studiert

habe seit Jahren einen Gewerbeschein als Grafiker

möchte nun auch Fotografieren, darf aber laut Kammer/Innung nicht, weil meine Ausbildung dazu nicht berechtigt(!)

 

Nun der Gedanke, mich eben auf Grund meiner Ausbildung als "Künstler" anzumelden.

Darf ich denn auch Fotos für andere Unternehmen machen?

Wie sieht's mit Werbe- und PR Fotos aus?

Könnte ich eine Bildagentur gründen, und die von mir (als Privatperson) geschossenen Bilder an die Agentur schenken?

 

Ich will doch nur arbeiten und mein Studium anwenden können. Aber das scheint mir die Kammer zu verbieten!

Verfasst von: Gast am 23.07.2009 06:58
 


THEMA:  RE: Gewerbe-Fotograf vs. freischaffender Künstler
Liebe(r) U.K. Sie können als gewerblicher Medienkommunikator z. B. Bildreportagen ausführen, Pressefotografie geht nomalerweise auch. Meiner Erfahrung nach wird nur für "Fotostudios" oder ähnliches der Fotografengewerbeschein benötigt. Hier wäre sicher nochmals eine Detailbesprechung mit der Wirtschaftskammer sinnvoll und gewinnbringend, um zu klären, was genau sie alles ohne den "echten" Fotografengewerbeschein fotografieren dürfen. als freischaffender Fotokünstler können Sie keine Auftragsfotografie machen. Hier steht eindeutig der künstlerische Aspekt im Vordergrund - es ist also keine "Gebrauchsfotografie". Als Künstler wird man jedenfalls anerkannt, wenn man ein Studium der Kunstakademie gemacht hat und eben KEINE Auftragsfotografie macht. Sie können natürlich dann die "Kunstwerke" auch einer Bildergalerie anbieten und wenn diese sie kauft - dann haben Sie einen Umsatz. Ob dies aber über den steuerlich sehr in Frage gestellten Künstlerweg gehen muss ....? Ich würde Ihnen wie gesagt den Weg zur Wirtschaftskammer empfehlen, da ich selbst einige Fotografen betreue, die KEINE Vollfotografen sind sondern eben z.B. für Bildreportagen (Journalismus!) einen Gewerbeschein haben. Wenn Ihnen die Antwort hilfreich war, dann würde ich mich über eine positive Bewertung (in der Rubrik Bilanzbuchhalter) freuen ;o) Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: Kein Name am 23.07.2009 09:42
 


THEMA:  RE: Gewerbe-Fotograf vs. freischaffender Künstler
Guten Tag Frau Hochweis, Danke für Ihre Antwort, wie immer haben Sie einen kompetenten Rat auf Lager ;-) Mit der "Kammer" ist momentan nicht so gut sprechen, somit bin ich auf externe Informationen angewiesen. Der Großteil meiner Auftragsarbeiten sind Bildreportagen (Firmenreportagen, Hochzeitsreportagen, ...) aber natürlich auch rein kommerzielle Aufträge wie Produktfotografie und Werbeaufnahmen. Somit keine journalistische Tätigkeit (Tätigkeit für zB ein periodisch erscheinendes Druckwerk) Somit stelle ich für die "alt-eingesessenen-Fotografen" eine Bedrohung dar und es wird scharf auf mich geschossen. Die Definition als Künstler erscheint mir plausibel, wird also für mich nicht passen. Der Punkt mit der Bild/Fotoagentur ist so zu verstehen, dass ich als Privatperson "UK" Bilder mache, und die dann an die Bildagentur "UK" verschenke. Ob und wie die Agentur dann die Bilder vermarktet, ist mir als Fotograf (nicht Künstler) egal, denn ich hab die Rechte ja verschenkt und erwirtschafte damit auch keinen Gewinn. Mit besten und dankbaren Grüßen!
Verfasst von: Gast am 23.07.2009 10:10
 


THEMA:  RE: Gewerbe-Fotograf vs. freischaffender Künstler
.... naja, zur Lösung oder Behebung des Ärgernisses wird wohl kein Weg an der Wirtschaftskammer vorbei führen. Also das Lösen eines "Pressefotografen" und - wie man sagt - nach einem Jahr den Schein eines "Eventfotografen" sollte die Situation erleichtern. Und wenn Sie als UK fotografieren und "sich selbst" als Agentur die Bilder schenken, dann wird man hier wohl sehr schnell und auch sehr leicht mit "Umgehung" agumentieren können. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: naomi am 19.08.2009 13:28
 


THEMA:  RE: Gewerbe-Fotograf vs. freischaffender Künstler
ja das thema fotografieren is a wahnsinn...gerade habe ich das studium in linz entdeckt und vermutet mich danach auch hochoffiziell als fotografin betätigen zu können...und jetzt les ich das...na wenn nicht mal ein offizielles studium die meisterprüfung ersetzt - a wahnsinn.... die überlegung mit der bildagentur hatte ich auch schon... ....oder den gedanken einen verein zu gründen.... den pressefotogrfen hab ich seit jahren, aber wenn man die definition liest, dann weiß man, dass auch das keine rechtliche handhabe ist. was ich nicht verstehe ist die tatsache, dass es 1000e fotografen gibt, die keine meisterprüfung haben und auch hoch offizielle aufträge annehmen - zb baumann und viele andere...man muss sich nur die namen derer die richtig verdienen ansehen - und da steht nur sehr selten "meisterprüfung" sind da manche gleicher als gleich?
Verfasst von: Kein Name am 25.08.2009 07:29
 


THEMA:  RE: Gewerbe-Fotograf vs. freischaffender Künstler
War gestern bei dem zuständigen Herrn auf der Wirtschaftskammer und hab ein sehr nettes und produktives Gespräch führen können. Folgendes ist dabei rausgekommen. Da ich eine höhere, fachliche Ausbildung habe - die aber alleine nicht zur Ausübung des Gewerbes berechtigt - und ich seit Jahren das Gewerbe als Werbegrafikdesigner - in dessen Ausübung ich jahrelang "im Pfusch" Fotografiert habe - ist bei mir Punkt (oder Paragraph) 19 der Geschäftsordnung zu tragen gekommen. Der heißt so ungefähr: Laut Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ist auch "Pfuscherzeit" als Praxiszeit zu sehen. Zusammen mit einem individuellen Befähigungsnachweis "Arbeitsmappe" kann der Antragsteller in die Innung aufgenommen werden. In meinem Fall heißt das: Das Studium berechtigt nur zur Ausübung des Gewerbes, wenn ich 1,5 Jahre Praxiszeit bei einem "gelernten" Meisterfotografen vorweisen kann. Meine "Pfuscherzeit" ersetzt diese Praxiszeit UND meine Arbeiten erfüllen einen gewissen Standard. Ab 1. September bin ich nun eingetragener Fotograf auf der Wirtschaftskammer und darf meinen Beruf endlich ausüben. ;-)
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