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Verfasst von: isa am 14.07.2009 14:13
 


THEMA:  Einnahmen/Ausgabenrechnung für Privatzimmervermietung

Hallo!

Also wenn man eine Privatzimmervermietung betreibt mit E/A, ohne Umsatzsteuer und alles, wie muss ich das zum Beispiel handhaben wenn ich die Wäsche für die Zimmergäste in der Privatwaschmaschine wasche.

Wie soll ich denn das als Ausgabe berechnen? Die Waschmaschine ist ja mein Privateigentum aber ich will mir keine eigene Waschmaschine für die Vermietung kaufen, so viel verdien ich mit der Privatzimmervermietung nicht. Dann bleibt ja am Schluss gar nix mehr über.

Oder wenn ich etwas für die Privatzimmervemietung während dem Privat-Wocheneinkauf besorge. Muss ich dann die Fahrtkosten auch als Ausgabe veranschlagen?

Dadurch, dass die Vermietung im selben Haus ist, nur im unteren Stock, vermischt sich das hin und wieder, z.B. ich nehme meinen Privatstaubsauger.

Muss ich das wirklich ganz strikt trennen? Wenn ich mir jetzt eine eigene Waschmaschine und Staubsauger und so kaufen muss, dann lass ich das lieber mit der Zimmervermietung, das lohnt sich ja alles dann nicht mehr.

 

Bitte um Hilfe,

liebe Grüße, isa

Verfasst von: WMT am 14.07.2009 16:40
 


THEMA:  RE: Einnahmen/Ausgabenrechnung für Privatzimmervermie
Liebe Isa! Mit gemischt genutzten, beweglichen Wirtschaftsgütern beschäftigen sich die EStR in den Rz 479ff. Demnach gilt ein Aufteilungsverbot, die Zugehörigkeit zum Betriebs- / Privatvermögen ergibt sich aus der überwiegenden (> 50%) faktischen Nutzung. Ein sachlich gerechtfertigter Aufteilungsschlüssel bei z.B. bei der Waschmaschine wäre die Anzahl der Waschgänge für die Zimmervermietung im Verhältnis zu den gesamten Waschgängen und bei den Pkw-Fahrten die Anzahl der für die Zimmervermietung zurück gelegten Kilometer im Verhältnis zu den Gesamtkilometern. Mit freundlichen Grüßen, Mag. Manfred Takacs www.stb-takacs.at
Verfasst von: isa am 14.07.2009 18:35
 


THEMA:  RE: Einnahmen/Ausgabenrechnung für Privatzimmervermie
Danke für die Info Herr Takacs! Ich habe noch ein paar mehr Fragen... Reicht nicht, wenn ich nur die Einnahmen aufliste? Muss ich in jedem Fall über Einnahmen UND Ausgaben buchführen? Egal wieviel ich verdiene? Ich möchte nämlich insgesamt nicht mehr als 8000 euro im jahr verdienen, bin ja student und möcht die familienbeihilfe nicht verlieren. Angenommen ich nutze die Waschmaschine mehr privat als für die zimmervermietung - muss ich jetzt über alle Waschgänge buchführen, damit ich ich das dem Finanzamt beweisen kann? Außerdem kann sich das verändern, manchmal geht das geschäft gut, manchmal nicht, manchmal habe ich Stress an der Uni und nehm dann keine Gäste. Wozu braucht das Finanzamt überhaupt diese Information über die Ausgaben, ich möcht keine Gegenrechnung machen und Steuern geb ich ja auch nicht ab, relevant ob ich jetzt die 8000 Euro überschreite sind ja nur die Einnahmen hab ich gedacht. Ich hab angst dass ich irgendwann eine STeuerprüfung habe und irgendwas unabsichtlich falsch gemacht habe und dass mich das dann in den Ruin treibt, wer weiß was die beim Finanzamt einem anhängen wollen oder welche Methoden die haben. Die ganzen Möbel in der Zimmervermietung habe ich von meinen Eltern oder waren schon vorher da, von den meisten Möbeln weiß ich nicht mal wie alt die sind oder sonst was. Sind wahrscheinlich manche älter als 10 Jahre, halten aber noch ganz gut und sehen gut aus. Wie soll ich denn das in die Buchhaltung aufnehmen, ich weiß nicht wie viel die Möbel früher gekostet haben. Bitte um Hilfe!!
Verfasst von: WMT am 14.07.2009 20:29
 


THEMA:  RE: Einnahmen/Ausgabenrechnung für Privatzimmervermie
Liebe Isa! Etwas Grundsätzliches: Einnahmen minus Ausgaben ergibt die Einkünfte = Steuerbemessungsgrundlage Wenn Sie nur die Einnahmen erfassen möchten setzen Sie die Ausgaben (z.B. Abschreibung / anteilige Miete) auf Null und möchten Einkommensteuer bloss von den Einnahmen zahlen. Besonders sinnvoll scheint mir diese Vorgehensweise nicht zu sein, insbesondere wenn sich Ihre Einkommenssituation später ändert und Sie dann doch beginnen wollen, Ausgaben anzusetzen. Für weitere Fragen verweise ich auf die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs. Mit freundlichen Grüßen, Mag. Manfred Takacs www.stb-takacs.at
Verfasst von: ingrid bauer am 07.10.2017 12:48
 


THEMA:  Einnahmen/Ausgabenrechnung für Privatzimmervermietung

Hallo Herr Mag.

Ich arbeite 27 Stunden wöchendlich seit Jahrzenten und verdiene circa 1170 Netto als Sachbearbeiterin. Wenn ich nun ein kleines Zimmer an einem Führentner vermiete. - So um 250 Euro incl, BK, mtl, - muß ich da dem Finanzamt etwas melden? Oder ist das eine Freigrenze. Nur 12 m2. Sind am Lande in Tirol. Wie mache ich dann dies mit dem Steuerausgleich, weil dieser dann im gleichen Top gemeldet ist. Er bezieht eine Mindestsicherung und das würde sich ja aufgrund das dann 2 Personen am selben Top gemeldet sind viellicht mindernd und störend auswirken? Weil ich auch Ausgaben einer 24h Pflege meiner Mutter gerne geltend machen würde?Bzw welche summe ohne oder mit BK wäre da technisch möglich?

Lg. und danke inzwischen für Ihre sehr geschätzte Mühewaltung

Ingrid

Verfasst von: ingrid bauer am 07.10.2017 12:48
 


THEMA:  Einnahmen/Ausgabenrechnung für Privatzimmervermietung

Hallo Herr Mag.

Ich arbeite 27 Stunden wöchendlich seit Jahrzenten und verdiene circa 1170 Netto als Sachbearbeiterin. Wenn ich nun ein kleines Zimmer an einem Führentner vermiete. - So um 250 Euro incl, BK, mtl, - muß ich da dem Finanzamt etwas melden? Oder ist das eine Freigrenze. Nur 12 m2. Sind am Lande in Tirol. Wie mache ich dann dies mit dem Steuerausgleich, weil dieser dann im gleichen Top gemeldet ist. Er bezieht eine Mindestsicherung und das würde sich ja aufgrund das dann 2 Personen am selben Top gemeldet sind viellicht mindernd und störend auswirken? Weil ich auch Ausgaben einer 24h Pflege meiner Mutter gerne geltend machen würde?Bzw welche summe ohne oder mit BK wäre da technisch möglich?

Lg. und danke inzwischen für Ihre sehr geschätzte Mühewaltung

Ingrid

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