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Verfasst von: Christina am 12.11.2004 10:58
 


THEMA:  Einkommenssteuervorauszahlung auch nach Wechsel zum freien Dienstvertrag?
liebe steuerexpertInnen, nach etwas über zwei jahren als gewerbeschein-selbständige, habe ich nun einen freien dienstvertrag von einem unternehmen bekommen und damit meinen gewerbeschein vorübergehend ruhend gestellt. meine frage ist nun, ob und was sich für mich abgabenmäßig verändert - * von der sva der gewerblichen wirtschaft bin ich jetzt wieder zur wgkk gewechselt * aber: muss ich jetzt, so wie davor auch, meine umsatzsteuervorauszahlungen weiterhin quartalsmäßig bezahlen, abzüglich eventueller absetzposten? * und bleiben die einkommenssteuervorauszahlungen wie bei selbständigkeit mit gewerbeschein? ich bin schon im voraus sehr dankbar für jede hilfe! mit freundlichen grüßen, christina
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 12.11.2004 10:58
 


THEMA:  Re: Einkommenssteuervorauszahlung auch nach Wechsel zum freien Dienstvertrag?
Ja, auch an der Umsatzsteuer ändert sich nichts, außer Sie würden unter die Kleinunternehmergrenze von € 22.000,--zuzügl. USt sinken. Auch die ESt-Vorausz. bleiben.Wenn sich das Einkommen entscheidend geändert hat, sollten sie angepasst werden.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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