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Verfasst von: Klausner Sabine am 03.11.2004 12:10
 


THEMA:  Erbschaftssteuer
Sehr geehrte Damen und Herren, In den OÖ Nachrichten war kürzlich folgender "Steuerspartip" abgedruckt: Lebensversicherungen zum Zwecke der Unterhaltsabsicherung sind erbschaftssteuerfrei. Erforderlich ist es, das Versorgungsmotiv in den Versicherungsvertrag ausdrücklich aufzunehmen. Ich denke, dass es sich dabei nicht um die traditionelle Erbschaftssteuerklausel nach § 16 ErbstG handelt! Könnten Sie mir bitte mitteilen, auf welche gesetzliche Grundlage man diese Steuerfreiheit stützen kann ???? Vielen Dank für Ihre Mithilfe Klausner Sabine
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 03.11.2004 12:10
 


THEMA:  Re: Erbschaftssteuer
Kenne den Artikel in den OÖN nicht. Vermutete Argumentation: § 15 (1) Z 9 ErbStG stellt "Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten" steuerfrei. AS Steuerberater ÖSV
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