Sehr geehrte Damen und Herren,
In den OÖ Nachrichten war kürzlich folgender "Steuerspartip" abgedruckt:
Lebensversicherungen zum Zwecke der Unterhaltsabsicherung sind erbschaftssteuerfrei. Erforderlich ist es, das Versorgungsmotiv in den Versicherungsvertrag ausdrücklich aufzunehmen.
Ich denke, dass es sich dabei nicht um die traditionelle Erbschaftssteuerklausel nach § 16 ErbstG handelt!
Könnten Sie mir bitte mitteilen, auf welche gesetzliche Grundlage man diese Steuerfreiheit stützen kann ????
Vielen Dank für Ihre Mithilfe
Klausner Sabine |
|