Verfasst von:
Johannes am
04.11.2004 06:28
|
|
THEMA: Brauche dringend Hilfe |
Liebe Leute im Forum, habe eine dringende, wirklich sehr sehr dringende Frage:
Ein deutschler Psychologe hält einen Vortag in Österreich bei einem Verein, besteht hier USt-Pflicht oder nicht in Österreich, wenn ja wie muss er diese abführen???
Danke für die Hilfe.
mfg Johannes
|
|
|
Verfasst von:
Mag. Thomas Fiebich am
04.11.2004 06:28
|
|
THEMA: Re: Brauche dringend Hilfe |
Vortragsleistungen fallen unter die Sonstigen Leistungen gem § 3a Abs 8 UStG und sind daher in jenem Land steuerbar, in dem diese erbracht wird, hier also in Österreich.
Ist der Leistungsempfänger (der Verein) Unternehmer iS des UstG, so geht die Steuerschuld gem § 19 UStG auf diesen über, wenn nicht, muss der Vortragende die Ust selbst abführen.
Achtung! Die Unternehmereigenschaft des Vereins hängt nicht unbedingt mit dessen Ust-Pflicht zusammen.
Die Kleinunternehmerbefreiung kommt hier nicht zur Anwendung, da diese nur für inländische Unternehmer gilt. |
|
|
|