Verfasst von:
plank am
02.11.2004 05:59
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THEMA: Computer |
Guten Tag, ich haette da Fragen zum Thema Arbeitnehmerveranlagung:
ich arbeite im Informatikbereich und habe abends zusaetzlich eine steuerlich absetzbare Ausbildung in diesem Bereich gemacht;
- gilt nun die Anschaffung eines Computer in diesem Fall als Fort/Ausbildungskosten und kann zu 100% abgesetzt werden (da ja fuer die Ausbildung erforderlich);
- durch die Firma habe ich einen verguenstigten Internetanschluss bekommen (Anschluss wurde vor 2001 bereits hergestellt) - kann man diese Kosten geltend machen (wird zum Teil auch privat benutzt);
- und schussendlich: sind monats-Fachzeitschriften absetzbar?
danke
mfg
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
02.11.2004 05:59
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THEMA: Re: Computer |
Sowohl Fachliteratur (zu 100%) als auch die Kosten für den Internetanschluss sind (abzüglich eines Privatanteiles) als Werbungskosten absetzbar.
Wenn die Anschaffungskosten des Computers über EUR 400 betragen haben, sind diese auf vier Jahre verteilt abzusetzen. Der Privatanteil wird vom Finanzamt in den meisten Fällen mit 40% angesetzt. Sollten die Anschaffungskosten unter EUR 400 gewesen sein, so ist die Abschreibung im Jahr der Bezahlung möglich. |
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