Verfasst von:
Eos Paul am
29.10.2004 12:06
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THEMA: erstmals umsatzsteuerpflichtig: grenze um 15% überschreiten? |
einen schönen guten abend,
mein finanzamt hat mich (erstmals) aufgefordert, eine umsatzsteuererklärung abzugeben. ich hatte nicht damit gerechnet, über die grenze hinaus zu verdienen und habe daher keine voranmeldung durchgeführt.
meine fragen:
ich bin freie dienstnehmerin.
die 22.000 € grenze sind inkl. arbeitnehmeranteil der sozialversicherung?
dann bin ich nämlich über der grenze.
nach abzug der versicherung bin ich unter der grenze.
ich hab jetzt gelesen, dass innerhalb von 5 jahren die grenze einmal um 15% überschritten werden darf. gilt das auch, wenn man erstmals umsatzsteuerpflichtig wäre? ich werde in den nächsten 4 jahren 100%ig nicht mehr über die 22.000 kommen
über jede hilfe freut sich sehr
eos
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
29.10.2004 12:06
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THEMA: Re: erstmals umsatzsteuerpflichtig: grenze um 15% überschreiten? |
Keine Panik.
Die Aufforderung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklaerung hat noch nichts mit der moeglichen Ueberschreitung von Kleinunternehmergrenzen zu tun.
Weiters:
Die EUR 22.000,-- sind ohne Umsatzsteuer zu verstehen, d.h. bei 20%igen Umsaetzen waere die Bruttoumsatzgrenze auch um 20% hoeher, bzw. EUR 26.400,--. Dann kaeme noch der einmalige 15%ige Toleranzzuschlag dazu.
Ob Ihr Auftraggeber umsatzsteuerbefreit oder nicht umsatzsteuerbar oder Verein ist, ist hingegen irrelevant.
Mit freundlichen Gruessen
ZM Steuerberater vom OESV Oesterreichischer Steuerverein. |
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