Verfasst von:
Robert Geroldinger am
08.11.2004 14:29
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THEMA: nebenjob; mietkaufwohnung |
Guten Tag!
Hoffe, Sie können mir zu folgenden 2 Themen Auskunft geben:
1.) was muß ich beachten, wenn ich neben einer Vollzeitbeschäftigung (Angestellter) noch einen Nebenjob annehme (z.B. Aushilfe in einem Geschäft)? Welche Steuerpflicht entsteht dabei? Gibt es Obergrenzen, die zu beachten sind? Wie ist die Steuer ggf. abzuführen? Wie funktioniert die Berechnung der Sozialversicherung?
2.) habe letztes Jahr an einen Bauträger einen Baukostenanteil für eine Mietkaufwohnung bezahlt, dieser müßte sich eigentlich bei der Arbeitnehmerveranlagung steuermindernd für mich auswirken. Kann ich den ges. Betrag geltend machen oder gibt es eine Obergrenze. Kann man den Betrag ggf. aufteilen (Lebensgefährtin)?
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Robert Geroldinger
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
08.11.2004 14:29
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THEMA: Re: nebenjob; mietkaufwohnung |
Sie müssen bis 30.9. des Folgejahres eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt einreichen.Dabei wird es zu einer Steuernachzahlung für das bisher nicht versteuerte Einkommen zu etwa dem Einkommensteeursatz kommen, welchem Sie schon derzeit unterliegen.
Ebenso kommt es zu einer Nachforderung der Gebietskrankenkasse.
Wenn Sie als Errichter der Eigentumswohnung gelten, dann sind die Kosten als Sonderausgaben bis zur Höhe von € 2920,--jährlich abzugsfähig.
Wenn Ihre Lebensgefährtin angeschrieben ist und mitzahlt, kann auch sie Sonderausgaben beantragen. |
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