Verfasst von:
Peter Rait am
02.04.2001 00:50
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THEMA: Steuererklärung für 1999 |
Meine Frage:
Aufgrund von beruflichen Turbulenzen war es mir noch nicht möglich, besagte Steuererklärung (1999 3 Monate selbständig) abzugeben.
Was habe ich zu befürchten, wenn ich meine Steuererklärung erst jetzt abgebe, bzw. ist das überhaupt möglich? |
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Verfasst von:
Wolfgang Stoeger am
02.04.2001 00:50
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THEMA: Re: Steuererklärung für 1999 |
Grundsätzlich ist die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 1999 am 31.3.2000 bzw. am 15.5.2000 (wenn auch eine nichtselbständige Beschäftigung ausgeübt wurde) abgelaufen. Werden die Steuererklärungen später eingereicht und kommt es zu einer Steuernachzahlung, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge verhängen.
Für Steuerpflichtige, die von einem Steuerberater vertreten werden, verlängert sich diese Frist bis maximal 31.3.2001. Wenn also bis Montag (da der 31.3. ein Samstag ist) alle Formalitäten (Beantragung der Steuernummer, Abgabe der Steuererklärung und Aufnahme in die Verlängerungsliste des Steuerberaters) erledigt werden, könnten die Verspätungszuschläge vermieden werden.
Also die Zeit drängt! |
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