Sehr geehrte Damen und Herren!
Da in dieser Angelegenheit wieder höhere Kosten anfallen als wahrscheinlich jemals rückerstattet wird meine Frage:
Gibt es Steuerberater die bisher erfolgreich für Ihrer Klienten Vergleiche mit den Gemeinen (insebsondere der Gemeinde Wien) über die Teilrückerstattung der Getränkesteuer geschlossen haben? Wenn ja in welcher prozentuellen)Höhe?