Verfasst von:
Scholl Michael am
19.02.2009 08:13
|
|
THEMA: Probleme: arbeiten in D, wohnen in B |
Hallo,
ich arbeite in Deutschland und bin wohnhaft in Belgien. Nun wollte ich meine deutsche Steuererklärung ausfüllen und habe folgende Fragen:
1. Anlage Kind: da ich von Deutschland nur den Ausgleichsbetrag des Kindergeldes erhalte (ca. 70 Euro/Monat) und den Rest aus Belgien, wollte ich fragen, was ich in der Anlage Kind, Zeile 5, angeben muss?
2. Muss meine Frau auch eine Anlage N ausfüllen, obwohl sie keine Bezüge in D erhalten hat? Wie und wo muss ich ihre Belgischen Einkünfte (Arbeitslosengeld und Ausbildungsprämie)angeben? Reicht hier die Anlage EU/EWR?
3. Können wir trotzdem zusammenveranlagt werden, auch wenn meine Frau keine Einkünfte mehr in D hat?
Danke im voraus!
|
|
|
Verfasst von:
Jutta Rapp am
19.02.2009 08:13
|
|
|
|