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Verfasst von: Christina R. am 17.02.2009 14:15
 


THEMA:  Erklärungswechsel bei gemischtem Einkommen
Sehr geehrter Damen und Herren! Ich habe 2008 neben meinem unselbständigen Einkommen (> €10.900) auch Einkommen aus Honorarnoten (Gewinn > € 750) bezogen, weshalb ich eine Einkommensteuererklärung ablegen muss. Dies möchte ich über finanzonline machen, doch steht mir dort nur das Formular L1 Arbeitnehmerveranlagung zur Verfügung. Es besteht aber die Möglichkeit einen Erklärungswechsel zu machen. Ist dies notwendig bei gemischtem EInkommen bzw. um das Formular E1 Einkommensteuererklärung online zu erhalten? Vor allem ist hier nach der "Art der Tätigkeit" gefragt und entweder selbständige oder unselbständige auswählbar. Wenn ich nun aber beiden Arten nachgegangen bin, was gebe ich hier an? Vielen Dank für Antworten, Christina R.
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 17.02.2009 14:15
 


THEMA:  Re: Erklärungswechsel bei gemischtem Einkommen
Ja, der Schritt ist nötig. Sie geben gewerbeliche/selbständige Arbeit an und beantworten die Fragen (inkl. Hochrechnung für Folgejahre). Lohnzettel (=unselständige Einkünfte) werden automatisch berücksichtigt.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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