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Verfasst von: Peter am 13.10.2004 12:13
 


THEMA:  Student + Tätigkeit ala Ausbildungspersonal
Guten Tag! Ich bin "hauptberuflich" Student und gehe nebenbei einer Tätigkeit in einer Erwachsenenbildungsstätte nach, dh ich unterrichte dort je nach Bedarf und bekomme einen fixen Betrag pro Unterrichtsstunde überwiesen... Meine Frage... welcher Freibetrag gilt nun (monatlich oder jährlich?) für mich bzw.ab wann muss ich eine Meldung an die SV machen (bin bei einem Elternteil mitversichert!). Ich habe von einigen Personen gehört, es gelten die 316 Euro (wie bei Geringfügiger Besch.), ich denke aber, daß der Betrag für mich höher liegen muss da ich ja nicht angestellt bin, sondern auf Honorarbasis bezahlt werde! Mfg
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 13.10.2004 12:13
 


THEMA:  Re: Student + Tätigkeit ala Ausbildungspersonal
Es wundert mich, dass Ihr Auftraggeber kein freies Dienstverhältnis mit Ihnen abgeschlosen hat,denn das ist in solchen Fällen üblich.Da gibt es nämlich zusätzlich zu den 316,--noch eine beitragsfreie Aufwandsentschädigung von € 537,78 monatlich. Haben Sie also wirklich einen Werkvertrag, dann sind Sie neuer Selbständiger und dann gilt die große Grenze von € 6.453,36 jährlich,wenn Sie in dem betreffenden Kalenderjahr keinen einzigen Tag bei der Gebietskrankenkasse gemeldet waren und auch kein Arbeitslosengeld bezogen haben.Ansonsten gelten die € 3.794,28.
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