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Verfasst von: Void am 07.02.2009 06:45
 


THEMA:  honorarnoten als angestellter
Hallo! Ich bin an sich vollzeit angestellt, mache aber hie und da etwas nebenbei und lege dafür auch Honorarnoten - wie ist das denn eigentlich? Darf ich das? Ich hab mir darüber bisher keinerlei Gedanken gemacht, aber sollte ich wohl besser mal ;) Also ich verdiene ca 2500 brutto im Monat und mache 4-5 Aufträge (derzeit) im Jahr nebenbei, mal für 500 euro, mal für 1500 euro (habe kein Gewerbe angemeldet). Dafür stelle ich wie gesagt HN mit Pauschalbetrag. Ich bin tätig als Journalist und "Videomacher". Muss ich ein Gewerbe anmelden bzw wie sieht das bzgl Steuern aus? Gibt es als Angestellter eine Zuverdienstgrenze bzw ist es erlaubt nebenbei anderen Tätigkeiten nachzugehen? usw ... Fragen über Fragen ;) Hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt, lg Andreas
Verfasst von: Jutta Rapp am 07.02.2009 06:45
 


THEMA:  Re: honorarnoten als angestellter
Die jährliche steuerliche Zuverdienstgrenze (Einnahmen minus Ausgaben, also Gewinn) beträgt € 730,00. Da Sie die Tätigkeit mehrfach ausüben, wird ein Gewerbeschein nötig sein; nähere Auskunft erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer. Ob Sie nebenbei eine andere Tätigkeit ausüben dürfen, kommt auf den Dienstvertrag an.
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