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Verfasst von: Marc am 07.02.2009 09:19
 


THEMA:  AMS-Bezug und Nebeneinkünfte
Hallo! Ich habe eine Frage: ich habe Geld vom AMS bezogen und dazu verdient. Als Freier Dienstnehmer und Honorarnote ca. 550,-/Monat, davon konnte ich aber die Ausgaben abrechnen. Ausgaben waren monatlich exakt 200,- für Interviews..., dazu noch die Ausgaben für Telefon, etc... bleiben Einkommen ca. 300-330,-, was mich dazu berechtigt hat, AMS-bezug zu bekommen. Nun aber das Problem: ich habe die Interviews gemacht, habe geld gezahlt, hab aber lediglich den Betrag unterschreiben lassen. Aber: ohne Name, Anschrift... Also ein Blatt mit Interview vom xx. Januar 2008, Honorar: 200,-... Drunter die Unterschrift... Ich kann diese Interviews zwar belegen (sind ALLE in einer Zeitschrift erschienen), doch hab ich Angst, dass das Finanzamt dies bei einer eventuellen Prüfung nicht anerkennen wird. Denn dann wäre ich zwar wahrscheinlich dennoch unter den 10.000,- /jahr, die steuerfrei sind, aber wohl über der Geringfügigkeitsgrenze, wo ich dann Arbeitslosengeld zurückzahlen müßte? Kennt sich jemand aus? Bzw. weiß jemand, wie ich diese Interviewhonorare noch gestalten könnte, damit dies gesetzlich okay ist??? DANKE :)
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 07.02.2009 09:19
 


THEMA:  Re: AMS-Bezug und Nebeneinkünfte
Prinzipiell gibt es die Verpflichtung der Empfängerbennennung. Sie müssen also bei Bedarf dem Finanzamt den Empfänger benennen können, um derartige Ausgaben geltend machen zu können.
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