Verfasst von:
Doris am
11.10.2004 19:53
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THEMA: Arbeiternehmerveranlagung für 2003 |
Hallo,
ich habe im September 03 ordnungsgemäss meine Arbeitnehmerveranlagung abgegeben.Vor ein paar Tagen erhielt ich dann meinen Bescheid.
Und ich staunte nicht schlecht: Es ist eine Nachforderung (von 1195 eur, bzw. 1234 eur die Buchungsmitteilung ist mir nicht sehr verständlich) fällig.
Background: ich bin vollzeit beschäftigt und geringfügig. Letztes Jahr hatte ich für 2002 (das war das erste Jahr wo beide Dienstverhältnisse vom 1.1.02-31.12.02 nebeneinander durchgehend aufrecht waren) eine Nachforderung fast in der Höhe von 1300,00 eur.
Und dieses Jahr sind Vorauszahlungen in der Höhe vierteljährig ca. mit 345 eur angefallen , als ca. 1385 eur.
Jetzt meine Frage: werden die Vorauszahlungen für 04 nicht angerechnet?(mit der neuen Nachforderung saldiert...) Bzw. was muss ich bezahlen , die nachforderung plus Viertelsjahreszahlung...womöglich..
Bitte um rasche Hilfe, ich kenne mich überhaupt nicht aus.
Vielen Dank im Voraus.
LG
Doris
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Verfasst von:
Karl am
11.10.2004 19:53
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THEMA: Re: Arbeiternehmerveranlagung für 2003 |
Die Vorauszahlungen haben Sie für das Jahr 2004 getätigt und damit sind diese auch für die Veranlagung 2004 anzurechnen und nicht für 2003. Ihnen wird nichts anderes übrig bleiben, als die Nachforderung 2003 und weiterhin vierteljährige Vorauszahlung zu zahlen. Sie können aber, unter gewissen Voraussetzungen, für die Nachforderung eine Zahlungserleichterung beim FA beantragen (zB. Ratenzahlung auf 12 Monate).
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