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Verfasst von: f. hruby am 12.10.2004 12:49
 


THEMA:  freier dienstnehmer
ich muss, um zur ziviltechnikerprüfung antreten zu dürfen, nachgewiesen ein jahr im freien dienstvertag arbeiten. in meiner situation, kann ich das nur, wenn ich sowohl die dienstnehmer als auch die dienstnehmerbeiträge bezahle. kann ich als freier dienstnehmer die dienstgeberbeiträge steuerlich absetzen, oder kann das nur der dienstgeber? mfg, f.h.
Verfasst von: Karl am 12.10.2004 12:49
 


THEMA:  Re: freier dienstnehmer
Beim freien Dienstvertrag ist der Dienstgeberbeitrag 17,40% und Dienstnehmerbeitrag 13,80%. Beispiel: wenn der Dienstgeber die Kosten für Sie zahlt Entgelt = 100 Dienstgeberbeitrag = 17,40 Kosten für den DG = 117,40 Dienstnehmerbeitrag = 13,80 Brutto (vor Steuer) für Sie = 100 - 13,8 = 86,2 Folgende Alternative bietet sich damit dem DG nur Kosten iHv 100 enstehen: Entgelt = 85,18 (100/1,174) DGB = 14,82 (100 x 17,4%) Kosten für den DG = 100 DNB = 11,75 Brutto (vor Steuer) für Sie = 85,18 - 11,75 = 73,42 Der Dienstgeber bezahlt die DGB und mindert Ihr Engelt um diesen Betrag.
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