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Verfasst von: erich am 04.02.2009 09:47
 


THEMA:  Führerschein
hallo, bin seit fast 10 jahre selbständig, habe mich nun entschlossen den führerschein für die klassen cde(lkw, hänger und bus)zu machen, kostete mich knapp 25oo euro- grund war, dass ich meine selbständigkeit nicht mehr ewig (2-5jahre) machen kann- kann ich die kosten des fs bei meiner ein-ausgabenrechnung als weiterbildung oder ähnlich einbringen oder ist dies als eine reine private angelegenheit zu handhaben? vielen dank im voraus!
Verfasst von: Mixduradaxl am 04.02.2009 09:47
 


THEMA:  Re: Führerschein
Ich würde die Kosten einfach als Betriebsausgabe ansetzen und ggf. bei einer BP diskutieren.
Verfasst von: cmk am 04.02.2009 09:47
 


THEMA:  Re: Führerschein
Aufwendungen für den Erwerb eines PKW- oder Motorradführerscheines sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Aufwendungen für den Autobus- oder LKW-Führerschein sind dann abzugsfähig, wenn mit der ausgeübten oder verwandten Tätigkeit ein Zusammenhang besteht. cmk
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