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Verfasst von: Admir am 11.10.2004 11:08
 


THEMA:  HONORARNOTE für ausländische Studenten
Kann jemand so nett sein und mir folgende Frage beantworten: Darf ein ausländischer Student aus Bosnien-Herzegowina ohne Arbeitserlaubnis hier in Österreich Honorarnoten ausstellen und wo liegt die grenze nach oben monatlich, damit man keine Steuer bezahlen muss? Ich hoffe auf baldige Antwort danke schon jetzt
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 11.10.2004 11:08
 


THEMA:  Re: HONORARNOTE für ausländische Studenten
Es kommt darauf an, welche Tätigkeit Sie ausführen: Wenn Sie ein Dienstverhältnis haben brauchen Sie eine Arbeitsbewilligung. Wenn es eine gewerbliche Tätigkeit ist brauchen Sie einen Gewerbeschein. Wenn es eine keines von beiden ist, sondern z.B. eine künstlerische Tätigkeit, dann dürfen Sie Honorarnoten ausstellen. Die Steuerpflicht beginnt 2004 bei einem Einkommen von 8.888,--€ jährlich. Die Sozialversicherungspflicht beginnt allerdings bereits bei € 6453,36.
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