Es kommt darauf an, welche Tätigkeit Sie ausführen:
Wenn Sie ein Dienstverhältnis haben brauchen Sie eine Arbeitsbewilligung.
Wenn es eine gewerbliche Tätigkeit ist brauchen Sie einen Gewerbeschein.
Wenn es eine keines von beiden ist, sondern z.B. eine künstlerische Tätigkeit, dann dürfen Sie Honorarnoten ausstellen.
Die Steuerpflicht beginnt 2004 bei einem Einkommen von 8.888,--€ jährlich.
Die Sozialversicherungspflicht beginnt allerdings bereits bei € 6453,36. |
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