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Verfasst von: Georgina am 04.02.2009 10:19
 


THEMA:  fiktive Anschaffungskosten
V&V: Wie man die fiktiven Anschaffungskosten bei unentgeltlichem vereinfachend berechnen kann, habe ich in der Literatur gefunden - nur sind da die Anschaffungskosten recht niedrig... ;-((( (Jahresmiete, abzgl. 25% lfd Reparaturen = Nettobetrag, diesen verzinst mit 4%, abzüglich Grundanteil) Wenn ich die Anschaffungskosten der Vorbesitzer weiß, kann ich dann auch diese für die Berechnung heranziehen? (ev. abzüglich der bisherigen Abschreibungen)
Verfasst von: Nicolas am 04.02.2009 10:19
 


THEMA:  Re: fiktive Anschaffungskosten
Achtung, beim unentgeltlichen Erwerb muss seit Mitte 2008 die AfA des Rechtsvorgänges fortgesetzt werden. Wenn diese Vorschrift nicht zur Anwendung gelangt und tatsächlich die fik. AKO anzusetzen sind, sind die tats. AKO des Vorgänges ja ein perfekter Nachweis für fremdübliche (fikt.) AKO
Verfasst von: Ernst Rauch am 25.07.2011 16:42
 


THEMA:  fiktive Anschaffungskosten

Guten Tag !

Ich habe 1977 ein Haus gebaut und bis Mitte 2011 selbst bewohnt, nun möchte ich vermieten, nachdem die Mieteinnahmen versteuert werden, suche ich nach Steuerabschreibmöglichkeiten, wie berechnet man die fiktiven Anschaffungskosten.

nach Steuerabschreibmöglichkeiten, wie berechnet man die fiktiven Anschaffungskosten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Guten Tag !

Wie berechnet man die fiktiven Anschaffungskosten für ein Haus, bzw. wer muß das berechnen, damit das Finanzamt diese Kosten als Abschreibposten

anerkennt. Mein Haus wurde 1977 gebaut und wurde bis jetzt von mir bewohnt.

Nun möchte ich vermieten, daher meine Anfrage. Freundliche Grüße E. Rauch.

 

 

 

 

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