Angenommen ich bin auf Basis eines freien Dienstnehmers innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt. Welche Besonderheiten gibt es im Gegensatz zu einem normalen Angestelltenverh.
Wie sieht es aus mit Urlaub, Sonderzahlung usw.
Muss ich auch eine Einkommenssteuererkl. abgeben wenn ich wiegesagt im Monat nur 316,xx Eur verdiene?
Welche Unterschiede gibt es noch?
mfg |
|