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Verfasst von: M am 08.10.2004 11:58
 


THEMA:  Freier Dienstnehmer / innerhalb Geringfügigkeitsgrenze
Angenommen ich bin auf Basis eines freien Dienstnehmers innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt. Welche Besonderheiten gibt es im Gegensatz zu einem normalen Angestelltenverh. Wie sieht es aus mit Urlaub, Sonderzahlung usw. Muss ich auch eine Einkommenssteuererkl. abgeben wenn ich wiegesagt im Monat nur 316,xx Eur verdiene? Welche Unterschiede gibt es noch? mfg
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 08.10.2004 11:58
 


THEMA:  Re: Freier Dienstnehmer / innerhalb Geringfügigkeitsgrenze
Einem freien Dienstnehmer stehen kein Urlaub und keine Sonderzahlungen zu. Wenn Sie nur 316,--x 12 im Jahr verdienen müssen Sie auch keine Einkommensteuererklärung abgeben.Aber wovon leben sie dann?
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