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Verfasst von: jorentruf am 08.10.2004 12:01
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung - Außergewöhnliche Belastungen
Hallo, bei den Außergewöhnlichen Belastungen können ja auch Fahrtkosten zum Arzt oder Spital geltend gemacht werden. Z.B. Zugkosten sind mir klar. Wie können KFZ-Kosten angesetzt werden? Wird hier das amtliche km-Geld angesetzt? Muss ich da ein Fahrtenbuch führen oder genügt ein "formloser Eigenbeleg"? Welche "Bescheinigung" muss ich haben, dass Pysiotherapie (Massage, Moor,..) als Krankheitskosten geltend gemacht werden können (d.h. als Krankheitskosten anerkannt werden)? BESTEN DANK im Voraus für die Antwort!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 08.10.2004 12:01
 


THEMA:  Re: Arbeitnehmerveranlagung - Außergewöhnliche Belastungen
Zur Geltendmachung des Kilometergeldes würden in Ihrem Fall genaue Aufzeichungen über die Fahrten zum Arzt genügen. Was die Absetzmöglichkeit von Therapien betrifft,verlangt das Finanzamt ärztliche Verordnungen, aber zumindest Empfehlungen.
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