Hallo.
Habe folgenden Fall:
Mit einem Arzt, der einen Vortrag hält, wird folgendes Vereinbart: Anstatt Honorar für den Vortrag sollen die Reisekosten erstattet werden.Es stellt sich die Frage, ob die Reisekosten (Nebenleistung) eine Hauptleistung werden oder ob die Reisekostenabrechnungen als eine Art Aufwandsentschädigung angesehen werden kann.
Und wenn es als eine Aufwandsentschädigung angesehen werden kann, ob sie dann der deutschen UST-Pflicht unterliegt.
Kann/Muss ich die Reisekosten mit der USt lt. Beleg weiterberechnen ?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen |
|