Verfasst von:
Christine am
05.10.2004 18:14
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THEMA: LKW |
Habe in dieser Angelegenheit schon einmal meine Kollegen im Forum befragt, aber keine ausreichende, wirklich verwertbare Antwort erhalten, daher nochmals der Sachverhalt:
Die Lebensgefährtin meines Klienten (sie ist nicht Unternehmerin!) besitzt einen LKW und einen PKW. Mit dem LKW fährt sie NICHT.
Mein Klient nützt den LKW für betriebliche Fahrten im Rahmen seines Unternehmens - also zu 100 %.
Er will den LKW nicht im Betriebsvermögen haben, sondern für 30.000 km Kilometergeld verrechnen. Mein Klient beharrt auf diesem Standpunkt - leider.
Frage an die Forum-Kollegen:
1) Ist die Zuordnung zum Betriebsvermögen bei betriebl. Nutzung von mehr als 50 % eine KANN- oder eine MUSS-Bestimmung ??
2) Im Fall einer Kilometergeldverrechnung:
Welche Konsequenzen hätte das dann für seine Lebensgefährtin ??
Danke und viele Grüße - Christine
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Verfasst von:
Mag. Thomas Fiebich am
05.10.2004 18:14
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THEMA: Re: LKW |
In aller Kürze:
Da es sich um die Lebensgefährtin handelt, der der LKW gehört, ist eine Zurechnung zum BV ihres Klienten wohl nicht denkbar, es sei denn, er kann über den LKW wie ein Eigentümer verfügen (wirtschaftliche Zurechnung)
Zur 2. Frage:
Wenn ihr Klient an die Lebensgefährtin auf Grund einer fremdüblichen Vereinbarung km-Geld verrechnet, so kann er den Aufwand auch absetzen. Die Frage ist also, ob die Finanz die Vereinbarung als fremdüblich anerkennt.
Konsequenz bei der Lebensgefährtin:
Durch die Vermietung des LKWs erzielt sie Einkünfte gem § 29 Z 3 (Vermietung beweglicher Gegenstände) oder gem § 28 Abs 1 Z 2 (Vermietung von beweglichem Betriebsvermögen); Details müsste man noch klären.
Nicht zu vergessen: Umsatzsteuer da ja LKW!
MfG
Thomas Fiebich |
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