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Verfasst von: susat am 10.01.2009 11:27
 


THEMA:  Mieteinkünfte & Werkvertrag
Guten Tag! Bitte um Info: Auf uns kommt folgendes Szenario zu: 1) Ich bekomme Jänner bis März auf Werkvertragsbasis 357Euro/Monat (gesamt: 1071) ("geringfügig") 2) April bis Juni bin ich in Österreich angestellt mit ca. 1200netto/Monat. 3.) Ab Juli bin ich in den USA angestellt. 4.) Ab Juli wir dann auch unser Haus vermietet (Miete deckt knapp die Kreditkosten, vielleicht ein minimaler Überschuss um ein paar Euro, wenn die Zinsen weiter sehr niedrig bleiben!) Ich bin zur Zeit ziemlich verloren im Steuerrechtsdschungel. 1) Durch den Werkvertrag Anfang des Jahres überschreite ich ja die 730Euro im Jahr steuerfreie Zuverdienstgrenze, heißt das ich bin verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung (in Österreich) machen? Kann die Miete trotzdem als "Liebhaberei" angesehen werden? Herzlichsten Dank, falls mir jemand Auskunft geben kann. susat
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 10.01.2009 11:27
 


THEMA:  Re: Mieteinkünfte & Werkvertrag
Sie müssen eine Steuererklärung in Österreich legen. Liebhaberei ist auch bei Vermietung möglich.
Verfasst von: Mixduradaxl am 10.01.2009 11:27
 


THEMA:  Re: Mieteinkünfte & Werkvertrag
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