Liegen zwischen Anschaffung und Veräußerung weiniger als 12 Monate, liegt ein Spekulationsgeschäft vor. Spekulationsgeschäfte bleiben Steuerfrei wenn die gesamten aus Spek. erzielten Einkünfte im KJ höchstens € 440 betragen. Verluste aus Spek.Gesch. sind werder ausgleichs- noch vortragsfähig und können nur innerhalb der Spekulationsgeschäfte verrechnet werden. Wenn Sie in einem KJ ein Aktienpaket mit Gewinn und das andere mit Verlust verkauft haben, können Sie den Saldo davon ansetzen. Ist der Saldo negativ, können Sie ihn nicht mit anderen Einkünften saldieren.
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