Verfasst von:
SO am
18.05.2006 11:46
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THEMA: Dienstfahrzeug |
Hallo,
Ich würde gerne wissen, wie die Berechnung für ein Dienstfahrzeug ist (der ist ja Lohnsteuerpflichtig).
Auch würde ich gerne wissen wie sich in diesem Fall der Ablauf gestalltet.
Danke für die Hilfe
SO |
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Verfasst von:
F. am
18.05.2006 11:46
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THEMA: Re: Dienstfahrzeug |
Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, dann ist ein Sachbezug von 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal 510 Euro monatlich, anzusetzen. Die Anschaffungskosten umfassen auch Kosten für Sonderausstattungen.
Beträgt die monatliche Fahrtstrecke für Fahrten im Sinne des Abs. 1 im Jahr nachweislich nicht mehr als 500 Kilometer, ist ein Sachbezugswert im halben Betrag (0,75 % der tatsächlichen Anschaffungskosten, maximal 255 Euro monatlich) anzusetzen. Unterschiedliche Fahrtstrecken in den einzelnen Lohnzahlungszeiträumen sind unbeachtlich - Somit Fahrten im Jahr von nicht mehr als 6.000 Kilomter insgesamt.
Der Sachbezugswert ist vom Arbeitgeber im Zuge der Lohnverrechnung zu berücksichtigen. Sie selber haben damit nichts zu tun. |
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