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Verfasst von: Günter am 06.01.2009 15:44
 


THEMA:  Wareneingangsbuch
Ich möchte gerne wissen ob man im Wareneingangsbuch gesetzlich verpflichtet ist auch einen nachträglichen Rabatt oder Skonto zu erfassen. Ich habe mir den Par. 127 und 128 im BAO durchgelesen, aber keine Stelle dazu gefunden. Mir geht es darum, ob das FA mir etwas vorwerfen kann, wenn ich zwar die Wareneingänge erfasse, aber bei der tatsächlichen Bezahlung der Rechnung eine eventuelle Verminderung nicht mehr in die Liste schreibe. (ich weiss, auch wenn es übersichtlicher wäre!) Wer kann mir hier helfen? Vielen Dank im voraus Günter
Verfasst von: Günter am 06.01.2009 15:44
 


THEMA:  Re: Wareneingangsbuch
Schade, das mir hier bis jetzt niemand einen Tipp geben konnte. lg Günter
Verfasst von: Jutta Rapp am 06.01.2009 15:44
 


THEMA:  Re: Wareneingangsbuch
Für die Abstimmung ist es sinnvoll die Verminderungen in das WEB einzutragen.
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