Verfasst von:
Christian am
28.09.2004 16:09
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THEMA: Honorarnote |
Ich möchte mir meine Promotiontägikeit in den Ferien als Honorarnote ausbezahlen lassen.Welche Punkte muss eine Honorarnote enthalten, bzw. gibt es Mustervorlagen einer Honorarnote online?
Danke im Voraus
Christian
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Verfasst von:
gerhard gaedke steuerberater am
28.09.2004 16:09
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THEMA: Re: Honorarnote |
Vorerst kommt es auf die Tätigkeit an!Sollte sie tatsächlich selbständig sein (Prüfung auch aus SV-Sicht) ist weiter zu prüfen, ob auf die Kleinunternehmerregelung (im Jahr unter 22.000 Euro) verzichtet werden soll (Vorsteuern?), wer ist Empfänger etc
So einfach kann daher di Frage nicht beantwortet werden. |
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Verfasst von:
Mag. Thomas Fiebich am
28.09.2004 16:09
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THEMA: Re: Honorarnote |
Sofern Sie umsatzsteuerlich nicht erfasst sind und die Kleinunternehmergrenze von EUR 22.000 auch nicht überschreiten, gibt es aus umsatzsteuerlicher Sicht keine speziellen Formvorschriften. Umsatzsteuer dürfen Sie in diesem Fall aber nicht ausweisen.
Ihre Honorarnote kann daher sehr einfach so aussehen:
Auf Grund unserer Vereinbarung vom ... verrechne ich .... Stunden x .... = Summe
Datum, Name, etc...
Wenn Sie aus welchem Grund immer umsatzsteuerlich erfasst sind, so finden Sie auf unserer Website ein Informationsblatt zu den Rechnungsmerkmalen: www.fiebich.com/info > Informationsblätter > Umsatzsteuer
MfG
Thomas Fiebich |
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